Sparmassnahmen in Mogelpackung?
Im Infoflash 3 der STS AG wurde wiederum betont, «dass durch die Schliessung des Operationssaales an den Wochenenden die sehr teuren Vorhalteleistungen wegfallen», in diesem Zusammenhang vor allem Personalkosten, die so oder so anfallen, ob eine Operation stattfindet oder nicht.
Was für Personal hat in den acht Monaten in der Chirurgie Dienst? Wer trägt die Verantwortung über die chirurgische Abteilung? Was passiert mit den Patienten, welche über das Wochenende auf der Chirurgie hospitalisiert bleiben müssen? Gehört ein chirurgisches Angebot zum Notfall? Was für Vorhalteleistungen können effektiv eingespart werden?
Da im Grundversorgungspaket die Medizin und der Notfall enthalten sind, braucht es sicherlich Anästhesieleistungen, (Überwachungszimmer IMC, Schmerztherapie etc.). Der Anästhesist kann also an den Wochenenden nicht eingespart werden.
Bleiben somit noch OP-Fachleute (OP-PflegerInnen). Die OP-Fachleute werden an den Wochenenden zusätzlich zum regulären Monatsgehalt mit Pikettentschädigungen pro Nachtpikettdienst bezahlt.
Bei 60 Wochenendtagen im Jahr 2015 ergibt sich folgende Rechnung: Pikettentschädigung gem. GAV 90 Franken pro Nacht, bei zwei OP-Fachleuten 180 Franken. 180 Franken × 60 = 10 800 Franken im Jahr 2015.
Dazu kommen Nachtzuschläge (nur während der Operationszeiten) und 10.50 Prozent Ferienentschädigung Wo/Nacht/Pikett.
Die Einsparungen auf das gesamte Defizit gesehen sind demzufolge marginal, der Verlust im Dienstleistungsangebot des Spitals jedoch erheblich!
Wenn der Rettungsdienst aufgestockt werden muss, (was unvermeidbar sein wird bei reduziertem Betrieb) werden die Kosten für die Vorhalteleistungen um ein mehrfaches steigen! Marianne Herbst-Stauffer,
Oberwil