Spitalstandortinitiative dringend notwendig!

Anfänglich, als die Initiative lanciert wurde, war ich ehrlich gesagt skeptisch, da in den vergangenen Grossratssessionen eine 50-Kilometer-Regelung sowie die Versorgungsnotwendigkeit von den Spitälern Frutigen und Zweisimmen Gehöhr fanden und somit dem Regierungsrat einen Auftrag erteilt wurde. Je mehr ich mich in die Materie vertiefte, musste ich zur Kenntnis nehmen, dass diese Errungenschaften (50 Kilometer-Regelung und Versorgungsnotwendigkeit) weder im Spitalversorgungsgesetz noch in dessen Verordnung niedergeschrieben worden sind! Somit ist klar, was nicht in Gesetz oder Verordnung niedergeschrieben wird, ist bedeutungslos und zählt leider nicht. Was aber zählt, ist (wird sie vom Volk angenommen) die Spitalstandortinitiative! In dieser Initiative sind die Haupt- wie auch die Regionalstandorte aufgeführt, der Initiativtext ist klar und verständlich und erteilt der Regierung einen geregelten Auftrag.

Die dezentrale Spitalversorgung führt zu tieferen Kosten, zu kürzeren Patientenwegen, zu besserer Verteilung von Arbeitskräften und zu gerechterer medizinischer Versorgung der ganzen Kantonsbevölkerung. Darum ist es wichtig, die Spitalstandortinitiative zu unterschreiben! Lorenz Dreyer, Weissenburg