Offener Brief an die Mitglieder der Kommissionen Wirtschaft und Abgaben WAK des Nationalrates

Ungereimtheiten zwischen Flächen- und Sömmerungsbeiträgen

Sehr geehrter Herr Präsident,
geschätzte Damen und Herren

Beste Gratulation namens zahlreicher Bergbauern und Alpwirtschaftern zu Ihrer erneuten Wahl als Präsident der CVP und insbesondere als Präsident der WAK des Nationalrates.

Als bester Kenner der Schweizerischen Land- und Alpwirtschaft und ehemaliger Vizedirektor des BLW sind Sie am besten geeignet, die randvermerkte, völlig ungerechte Situation zu beurteilen. Nach Eid. Stat.- Amt, bez. LID, macht die landwirtschaftliche Nutzfläche mit 1 067 574 ha rund 66.5% aus. Dagegen gingen die Alpwirtschaftsflächen seit 1982 von 612 619 ha um 25% zurück; dies vorwiegend seit den Neunzigerjahren.

Die Sömmerungsbeiträge mit rund 100 Mio. Franken, umgerechnet auf die ha Alpfläche ergeben keine 190 Franken pro ha. Auch bei einer Verdoppelung nach AP 14–17 entsprechen sie in keiner Art und Weise den Flächenverhältnissen, wie das bis Mitte der Neunzigerjahre üblich war. Dagegen erhalten angrenzende Weiden auf Jahres-Betrieben, notabene auch zwischen Genfer- und Bodensee, weit über Fr. 1000/ha! (6- bis 10-facher Betrag). Wie Ihnen bekannt ist, verbuschen und verwalden, vorwiegend im Alpgebiet jährlich um die 5500 ha oder 15 ha pro Tag! In den letzten zwei Jahrzehnten überdeckt diese Fläche rund 110 durchschnittliche Schweizergemeinden à 1400 ha. Zudem werden pro Jahr gegen 4000 ha, bestes Ackerland verbaut. Das entspricht einer Nahrungsmittelgrundlage von über sechs mittleren Gemeinden/Jahr. Dagegen versuchen sich China, mehrere Nordstaaten usw. mit über 80 Mio. Hektaren in Afrika ihre Zukunft abzusichern. Und was macht unser Land? Mit einem falschen Anreizsystem die Flächen der Natur überlassen und die Nahrungsmittel importieren. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich die Schweiz mit einer solchen Landwirtschaftspolitik mitschuldig macht, am grossen Welthunger!

Sie gehen sicher mit uns einig, dass wir uns gegen diese negative Entwicklung vehement zur Wehr setzen und verlangen, dass unsere Alpwirtschaft über die AP 14–17 wieder entsprechend dem Flächenanteil abgegolten werden muss. Gegenüber unseren kommenden Generationen ist der rapide Rückgang an Alpflächen unhaltbar und insbesondere verantwortungslos!

Die Alpbetriebe nahmen von 10 521 auf 7187 um rund 32% ab, in ähnlichem Ausmass der Alpviehbestand.

Zu Beginn der Alpungsbeiträge im Jahr 1978 hatte das BLW zusammen mit den Kantonen und Gemeinden sowie den Eigentümern nach dem höchst erfolgreichen System des Viehwirtschafskatasters für Milchkühe drei Beitragskategorien aufgebaut. Eigentliche Alpen wurden mit 100% des zuerkannten Betrages, Voralpen mit 80% und tiefergelegene, angrenzende Weiden mit 60% abgegolten. Für eine Milchkuh in der obersten Beitragsklasse, war der Betrag ca. fünfmal höher als für ein Stück Jungvieh; entsprechend dem Arbeitsaufwand. Hochalpen von 80 bis 100 Tagen Alpzeit bekamen den ganzen Alpungsbeitrag. Damit wurde automatisch die vierte Beitragsklasse ersetzt. Bis zum Umbau auf den Normalstoss (Nst) nahm der Alpviehbestand bis Mitte der Neunzigerjahre zu. Mit dem Nst liegt der Unterschied schweizweit für eine Milchkuh nur noch 40% über dem Jungviehfaktor, ein Missverhältnis zu den heutigen Personalkosten und Sozialleistungen.

Nach der AP 14–17 ist ein Zahlungsrahmen von 3,4 Milliarden vorgesehen. Die Schweizerische Alpwirtschaft müsste damit nach Bundesverfassung und Landwirtschaftgesetz, entsprechend und unter Berücksichtigung der erschwerten Umstände, wieder mit 35% des DZ-Betrages abgegolten werden. Für Milchkühe den sechs bis siebenfachen Jungviehbeitrag und der Sömmerungsbeitrag muss für die Alp – nicht für den Talbetrieb bestimmt sein! Wir hoffen, Ihnen für den bevorstehenden «Verteilungskampf» mit einigen Unterlagen zum Wohle unseres schönen Schweizer-Alpgebietes, welches eines der wertvollsten Güter für den wichtigen Schweizer-Tourismus gilt, zu dienen. Somit danken wir Ihnen für sämtliche Bemühungen zum Wohle der Schweizer Alpwirtschaft!

Mit freundlichen Grüssen
Die Grossräte
Thomas Knutti, Weissenburg
Samuel Graber, Horrenbach
Jürg Iseli, Zwieselberg