Ungleich lange Spiesse

Eine Lärmschutzwand an einer Umfahrungstrasse in Thun steht 20 Meter von den Wohnhäusern entfernt. Die Distanz zwischen den Wohnhäusern und der Schutzwand beträgt rund 18 Meter. Ohne Lärmschutzwand und ohne Lärmschutzfenster steht ein Haus in Boltigen 36cm vom Strassenrand entfernt an der stark befahrenen Durchgangsstrasse. Auf dieser Strasse rasseln in der Woche 60000 Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen und Schwertransporter, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Baumaschinen und Motorräder vorbei. Warum setzt sich der Heimatschutz nicht für diese ehrwürdigen Häuser ein, die dem enormen Verkehr ausgesetzt sind.

Ungleich lange Spiesse

Am 29. Juni 2010 wurden die Grund- und Liegenschaftseigentümer entlang der Simmentalstrasse in Boltigen durch die Einwohnergemeinde Boltigen über die Lärmsanierung Simmentalstrasse orientiert. Der Text lautet: Die Lärmschutzverordnung des Bundes verpflichtet die Kantone, Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln und dort, wo Grenzwerte überschritten werden, die Strasse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bis spätestens 2018 zu sanieren.

Am 4. November 2010 habe ich Regierungsrätin Barbara Egger wegen Unzufriedenheit der Lärmsanierung angeschrieben. Regierungsrätin Egger antwortete mir am 26. November 2010 und ermöglichte mir mit den Kreisoberingenieuren Markus Wyss und Gfeller am 27. April 2011 in Thun ein Treffen. Die Kreisoberingenieure waren jedoch nicht bereit auf meinen Vorschlag einzugehen, dass für das Simmental eine Sonderausnahme gemacht werden müsste, so, dass alle Wohnhäuser entlang der Simmentalstrasse in Genuss von Lärmschutzfenster kommen würden. Meine Begründung bestand darin, dass in den nächsten 20 Jahren mit keiner Umfahrung im Simmental zu rechnen ist, um die Dörfer zu entlasten.

Als Mitglied der Begleitgruppe habe ich an der ersten Sitzung vom 11. Mai 2011 gefordert, dass aus Kostengründen die Lärm- und Dorfsanierungen gleichzeitig gemacht werden müssten. Meiner Meinung wurde kein Gehör geschenkt. Am 12. August 2011 habe ich die Kreisoberingenieure Wyss und Berger sowie die beiden Grossräte Hans Jörg Pfister und Thomas Knutti zum Gespräch nach Reidenbach eingeladen. Ich führte die beiden Kreisoberingenieure zum Haus und ins Haus des betroffenen Hausbesitzers, das nur 36cm vom Strassenrand weg steht, um die Situation an Ort und Stelle zu besichtigen und zu besprechen. Auch hier blieb Kreisoberingenieur Markus Wyss stur und wollte nicht einsehen, dass dem Hausbesitzer eine Lärmschutzwand und Lärmschutzfenster zustehen würden.

Anfangs 2014 entdeckte ich in Thun die Lärmschutzwand. Sofort stellte sich mir die Fragen, was gibt es für einen Unterschied zwischen dieser Lärmschutzwand und dem Haus in Reidenbach? Welche Rolle spielen hier die Einwohnergemeinde Boltigen, die Herren Wyss und Geller und nicht zuletzt Regierungsrätin Egger und die in unserer Region starke SVP? Ist es vielleicht doch so, dass die Gemeindebehörde nebst den Lärmmessungen dem Kanton vorgeschlagen hat, welche Häuser Lärmschutzfenster bekommen und welche nicht? Ist es vielleicht so, dass der Kanton sich hinter dem Vorschlag der Gemeinden versteckt? Ist es nicht so, dass sich SVP nahen Bürger und Gemeinderatsmitglieder über ihre Lärmschutzfenster freuen können und die Partei kein Handlungsbedarf mehr sieht, sich für andere Bürger einzusetzen? Als Mitglied der Begleitgruppe für die Dorfsanierung Boltigen bin ich überzeugt, dass die ganze Übung ein Tropfen auf den heissen Stein ist. Sie bringt den Dörfern keineswegs Sicherheit, Entwicklung und nicht zuletzt die Ruhe zurück. Die Dörfer werden weiter vom enormen Verkehr zerstört. Sie können sich weder für den Tourismus noch für ein menschenwürdiges Leben entwickeln. Die Häuser und Liegenschaften werden entwertet und stellen ein verkommenes Bild dar. Wer heute durch das Simmental fährt hat den Zustand der Dörfer vor Augen. Hans Matti, Boltigen

Ohne Lärmschutzwand und ohne Lärmschutzfenster steht dieses Haus 36 cm vom Strassenrand entfernt an der stark befahrenen Durchgangsstrasse. Auf dieser Strasse rasseln in der Woche 60000 Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen und Schwertransporter, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Baumaschinen und Motorräder vorbei. Warum setzt sich der Heimatschutz nicht für diese ehrwürdigen Häuser ein, die dem enormen Verkehr ausgesetzt sind.

Diese Lärmschutzwand an einer Umfahrungstrasse in Thun steht 20 Meter von den Wohnhäusern entfernt. Die Distanz zwischen den Wohnhäusern und der Schutzwand beträgt rund 18 Meter. Sie wurde erst kürzlich erstellt. Wurde diese Lärmschutzwand auch von den Hausbesitzern bezahlt?

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