Von der «Zweitwohnungssteuer» zur «Lenkungsabgabe»

Frau Grossrätin Anne Speiser bezieht sich in ihrem «Sessionsrückblick» unter dem Begriff «Lenkungsabgabe» auf die im Grossen Rat andiskutierte «Zweitwohnungssteuer». Dazu kann Folgendes gesagt werden:

Es tönt zweifellos viel besser, von einer «Lenkungsabgabe als Folge der Zweitwohnungsinitiative» zu sprechen als von einer «neuen Zweitwohnungssteuer mit einer eigenartigen Quersubventionierung». Für die Betroffenen ergibt sich allerdings kein Unterschied. Ausserdem ist man sich heute in breiten Kreisen weitgehend einig, dass eine Zweitwohnungssteuer nur einen geringen Lenkungseffekt in Richtung Vermietung der bestehenden Wohnungen oder Häuser entfalten wird. Die Bezeichnung der «Zweitwohnungssteuer» als «Lenkungsabgabe» ist darum mehr als schönfärberisch. Es geht wohl letztlich darum, dass Zweitwohnungs-Besitzende aus dem Unterland in ihren oberländischen Gastgemeinden mehr Steuern bezahlen sollten. Dies ist ja auch nicht völlig abwegig und wenigstens teilweise nachvollziehbar. Nur: Weshalb fliessen denn die neu erhobenen Steuern nicht direkt in die Kasse der Berggemeinden, sondern landen in einem dubiosen Topf namens «Spezialfonds», gedacht u. a. zur Sanierung unrentabler Hotels? Das ist nicht logisch. Weiter stört, dass bei dieser neuen Steuer nur Auswärtige zur Kasse gebeten werden sollen. Wenn eine Gemeinde mehr Steuereinnahmen benötigt, kann sie die Liegenschaftssteuern erhöhen oder beispielsweise eine «Feuerwehrsteuer» erheben. Das würde dann alle, Einheimische und Auswärtige, gleichermassen betreffen und wäre aus der Sicht der Zweitwohnungs-Besitzenden gerecht und auch zu akzeptieren. Die so genannte «Zweitwohnungssteuer» hat eine unangenehme Spitze gegen Unterländer und «Städter». Das empfinden viele von ihnen als unfair, bezahlen sie doch alle getreulich ihre ordentlichen Abgaben und Gebühren. Und schliesslich wird der Begriff der «Lenkungsabgabe» der Realität vieler Zweitwohnungs-Besitzenden nicht gerecht, weil die entsprechende Wohnung oder das entsprechende Haus, meistens sehr persönlich eingerichtet, von den Eigentümern und ihren Angehörigen und Freunden so häufig genutzt wird, dass eine Fremdvermietung gar nicht mehr zur Diskussion steht. Darum trifft eine «Zweitwohnungssteuer» auch die Besitzer, die ihre eigene Wohnung weit mehr als 100 Tage pro Jahr selber nutzen und Bahnen, Gewerbe und Geschäfte regelmässig berücksichtigen. Es gibt in diesem Zusammenhang schlicht nichts mehr zu «lenken». Am Ende werden auch diese treuen «Stammgäste», die viel Geld ins Tal bringen, unfair gemelkt und verärgert. Eine «Zweitwohnungssteuer», die natürlich weiterhin unsachgemäss oder gar gegen besseres Wissen als «Lenkungsabgabe» bezeichnet werden kann, könnte den gegenseitigen Respekt im Tal mit Leichtigkeit zerstören und den Frieden vergiften. Das sollte meines Erachtens vermieden werden.

Ueli Corrodi, Vorstandsmitglied der «Vereinigung Stammgäste Lenk »