Vormundschaft: Kommunale statt kantonale Fachbehörde

Aufgrund des revidierten ZGB müssen ab 2013 interdisziplinäre Fachbehörden als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden amtieren. Im Kanton Bern wollte man dazu kantonale Fachbehörden einsetzen. Aus finanziellen Gründen möchte der Regierungsrat nun auf seinen Entscheid zurückkommen. Vormundschaft soll also weiterhin eine Gemeindeaufgabe bleiben. Ein weiser Entscheid. Die Gemeinden und auch die Regierungsstatthalter kennen ihre betroffenen Bewohner am besten. Gesunder Menschenverstand ist bei diesem so heiklen Thema mehr gefragt als teure und realitätsfremde kantonale Fachbehörden.

Was vermehrte Zentralisierungsbemühungen bringen, sieht man nun auch bei der Bezirksreform. Die geplanten und versprochenen Einsparungen sind viel geringer als ursprünglich angenommen. Unsere Gemeinden funktionieren sehr gut und werden mit grossem Engagement geführt. Lassen wir ihnen deshalb möglichst viel Entscheidungskompetenz. Christoph Berger, Grossrat, Aeschi