Zur Ausschaffungsinitiative

Wie weit geht unsere Pflicht Toleranz zu üben gegenüber rechtskräftig verurteilten ausländischen Straftätern, um dem Ruf als traditionelles Gastland gerecht zu werden? Diese Frage kann man sich zu Recht stellen bei der Diskussion über die Ausschaffungsinitiative! Alles hat seine Grenzen, unser Land hat gemessen an unserem dicht besiedelten Raum gegenüber anderen Europäischen Staaten einen sehr grossen Anteil an Zugezogenen, die von unseren humanitären Praxis und Sozialeinrichtungen profitieren! Dagegen ist nichts einzuwenden, solange kein Missbrauch nachgewiesen ist. Auch wir mit unserer Wirtschaft profitieren von ihrer Mithilfe und sind soweit mit der Eingliederung solcher Zuzügler tolerant. Doch wer sich nicht an unsere Gesetze halten will und kriminell wird, hat kein Pardon verdient. Darum dürfen wir dieser Initiative zustimmen, ohne ein schlechtes Gewissen, wegen einem Bagatellfall wird niemand ausgewiesen! Da können Professoren und Staatsrechtler auf Völkerrecht und EU Recht pochen, unser Schweizerisches Recht darf nicht abqualifiziert werden, um fremdes Recht höher zu achten als das unsrige.

Darum ist es an der Zeit mit der Annahme dieser Initiative ein Zeichen zu setzen und bei der allfälligen Annahme der Initiative dem Volkswillen Nachachtung zu verschaffen! Wer unsere Rechtsordnung respektiert und sich deren fügt, hat nichts zu befürchten!H. Haueter, Oberwil