Zur Kündigung der Sommerau-Pacht in Boltigen

Betrieb Sommerau in Boltigen

Betrieb Sommerau in Boltigen

Ich muss den gemeindeeigenen Betrieb Sommerau nach einer Kündigung seitens des Gemeinderates Boltigen bis spätestens am 31. März 2018 mit meiner Familie verlassen. Wie kam es dazu? Als der Betrieb Sommerau im Jahre 1998 wegen gesundheitlichen Problemen meines Vorgängers zur Verpachtung ausgeschrieben wurde, meldete ich mich. Ich erhielt den Zuschlag, da ich bereits beim Vorgänger die Alp Schlündi während drei Sommern als Angestellter und während neun Sommern auf eigene Rechnung bewirtschaftet habe.

Da die Gebäude in der Sommerau keine rationelle Bewirtschaftung zulassen, wurde durch den Gemeinderat eine Erneuerung ins Auge gefasst. Ich wollte die bestehenden Gebäude sanieren, was Kosten von rund 380 000 Franken zur Folge gehabt hätte, währenddem der Gemeinderat Boltigen eine neue Scheune mit Kostenfolgen von rund 850 000 Franken bauen wollte. Für die Gemeinde war das Problem, dass sie als öffentliche Institution für den Neubau keine Subventionen oder zinslose Darlehen erhielt.

Was machen? Der Gemeinderat schlug mir vor, dass ich die Scheune nach den Vorgaben des Gemeinderates auf einer Baurechtsfläche bauen sollte, ohne dass das Wohnhaus auch vom Baurecht umfasst war. Anfänglich war ich mit dieser Lösung einverstanden und es wurde ein Vorvertrag abgeschlossen, welcher erst später durch einen formgültigen Baurechtsvertrag hätte ersetzt werden sollen. Ich hätte im Gegenzug die Subventionen abrufen und das zinslose Darlehen der bernischen Stiftung für Agrarkredite zurückbezahlen müssen. Im Vorvertrag war vorgesehen, dass ich, nach der Rückzahlung des Investitionskredites für die neue Scheune, während der restlichen Dauer des Baurechtes neben dem Baurechtszins auch noch einen Pachtzins hätte bezahlen müssen.

In der Öffentlichkeit wurde die Situation so dargestellt, dass ich nicht bereit sei, eine für mich vorteilhafte Lösung des Gemeinderates dankend entgegen zu nehmen. Die Lösung des Gemeinderates war aber nicht korrekt, denn ich hätte nach der Rückzahlung des Investitionskredites für die in meinem Eigentum stehende Scheune nebst dem Baurechtszins einen Pachtzins bezahlen müssen. Welcher Landwirt macht dies? Selbst die zuständige Ämter haben dieses Vorgehen als nicht rechtens beurteilt.

Ich habe dem Gemeinderat mit meinem Vorschlag einer sanften Renovierung der Gebäude eine kostengünstige und zeitgemässe Lösung vorgeschlagen. Die Chance wurde leider vergeben und der Gemeinderat hat es vorgezogen, auf Kosten der Gemeinde eine Luxuslösung zu planen und meine Familie verliert durch dieses Verhalten nun die Pacht. Schön wäre, wenn doch noch eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden werden könnte.Fritz Gobeli, Sommerau