Ablesung der Wasserzähler

Gemäss Artikel 36 ff des Wasserversorgungsreglementes erfolgt per 17. September 2013 die Ablesung der Wasserzähler zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Gebühren. Die Ablesung wird mittels Selbstdeklaration durchgeführt. Die Grundeigentümer, respektive bei Stockwerkeigentum die Verwalter, erhalten dazu Ablesekarten, die ausgefüllt bis 11. Oktober 2013 an die Gemeindeschreiberei Lenk, Abteilung Wasser / Abwasser zu retournieren sind.

Neu ist es auch möglich den Zählerstand via unserem Online-Schalter unter www.lenkgemeinde.ch/de/verwaltung/online-schalter anzugeben.

Eigentümer, welche keine Ablesekarte erhalten haben, werden gebeten sich bei der Gemeindeschreiberei Lenk zu melden. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen bezüglich der Installationen oder der Anzahl Wohnungen bei uns zu melden.