Ablesung der Wasserzähler
Gemäss Artikel 36 ff des Wasserversorgungsreglements erfolgt per 28. August 2026 die Ablesung der Wasserzähler zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Gebühren. Die Ablesung wird mittels Selbstdeklaration durchgeführt. Die Grundeigentümer respektive bei Stockwerkeigentum die Verwalter erhalten dazu Ablesekarten, die ausgefüllt bis 30. September 2026 an die Gemeindeschreiberei Lenk, Abteilung Wasser / Abwasser zu retournieren sind.
Es ist auch möglich, den Wasserstand via Online-Schalter unter www.lenkgemeinde.ch auszufüllen.
Eigentümer, welche keine Ablesekarte erhalten haben, werden gebeten, sich bei der Gemeindeschreiberei Lenk zu melden. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen bezüglich der Installationen oder der Anzahl Wohnungen bei uns zu melden. Gemeinde Lenk