Zweisimmen
Einladung zur Versammlung der Einwohnergemeinde
Freitag, 10. Juni 2011, 20 Uhr, Gemeindesaal, Zweisimmen.
Traktanden
1.1. Rechnungsablage 2010; Genehmigung Verwaltungsrechnungen und Nachkredite.
2.Überbauungsordnung Aushubdeponie Ey-Schlössli, Grubenwald; Genehmigung.
3.Oberstufenzentrum, Raumkonzept; Kredit 172 000 Franken (Referendum).
4.Kanalisation Reichenstein; Neubau / Kreditabrechnung
5. Verschiedenes / Orientierungen.
zu den Traktanden:
- Die Gemeinderechnung 2010 liegt ab Publikationsdatum bei der Finanzverwaltung Zweisimmen auf.
- Die Überbauungsordnung lag vom 17.3.–18.4.2011 öffentlich auf (separate Publikation).
In einer Botschaft an alle Haushalte der Gemeinde sowie im Internet, können sich Gemeindebürger/innen und Interessierte über die Geschäfte orientieren.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 sind Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften durch die Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Die Beschwerdefrist beim Regierungsstatthalter beträgt für Beschlüsse 30 Tage und für Wahlsachen zehn Tage. Die Frist beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung zu laufen. Gemeinderat Zweisimmen