Lenk

Friedhof – Grabfeldaufhebung

Im Herbst 2010 werden Gräber mit Erdbestattungen bis 1984 sowie Urnengräber mit erstmaligen Bestattungen bis 1985 aufgehoben. Die betroffene Grabreihe respektive das Grabfeld sind auf dem Friedhof mit roten Holzpflöcken abgesteckt.

Gemäss Art. 36 Abs. 1 des Friedhof- und Bestattungsreglements sind die betroffenen Grabmäler und Urnen Angehörigen und Personen, die die Gräber besorgt haben oder besorgen liessen, zur Verfügung zu stellen. Urnen, die zu einem späteren Zeitpunkt einem Reihengrab beigelegt wurden, können für den Rest der Belegungszeit im Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindeschreiberei Lenk (Tel. 033 736 32 00, info@lenkgemeinde.ch). Personen welche Anspruch auf ein Grabmal erheben, melden dies bitte bis spätestens 30. September 2010. Gemeinderat Lenk