Lenk

Friedhof – Grabfeldaufhebung

Im Herbst 2012 werden Gräber mit Erdbestattungen sowie Urnengräber von 1985 bis 1986 aufgehoben.

Die betroffene Grabreihe respektive das Grabfeld sind auf dem Friedhof mit roten Holzpflöcken abgesteckt.

Gemäss Art. 36 Abs. 1 des Friedhof- und Bestattungsreglements sind die betroffenen Grabmäler und Urnen Angehörigen und Personen, die die Gräber besorgt haben oder besorgen liessen, zur Verfügung zu stellen.

Urnen, die zu einem späteren Zeitpunkt einem Reihengrab beigelegt wurden, können für den Rest der Belegungszeit im Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen der Friedhofgärtner Hans Peter Dubi (079 656 74 40) oder die Gemeindeschreiberei Lenk (Tel. 033 736 32 00, info@lenkgemeinde.ch). Personen welche Anspruch auf ein Grabmal erheben, melden dies bitte bis spätestens 30. September 2012.Gemeinderat Lenk