Zweisimmen

Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung gemäss Gemeindeverfassung Art. 67

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dez. 2010 liegt von 9. bis 29. Dez. 2010 in der Gemeindeverwaltung, Kanzlei,

öffentlich auf.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll abschliessend. Gemeinderat Zweisimmen