Öffentliche Planauflage

Zone für öffentliche Nutzung «I» Spitalmatte

Änderung Zonenplan und Baureglement Art. 10

Der Gemeinderat von Zweisimmen bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:

Neufassung Baureglement Artikel 10

Zonenplan ZöN «I»

Erläuterungsbericht

Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung

Die Unterlagen liegen vom 27. September 28. Oktober 2013 bei der Bauverwaltung Zweisimmen öffentlich auf.

Allfällige Einspracheverhandlungen erfolgen am 12. und 13. November 2013.

Einsprecher halten sich diese Termine bitte frei.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, zu Handen des Gemeinderates einzureichen (Art. 60 Abs. 2 BauG).