Lenk

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 1. Juni 2010, 20 Uhr in der Aula im Schulhaus Dorf

Traktanden:

1.Gemeinderechnung 2009; Genehmigung und Bewilligung der notwendigen Nachkredite;

2.Erlebnisspielplatz Lenkersee, Investitionsbeitrag von 125000 Franken;

3.Bibliothek Lenk; Erhöhung Betriebsbeitrag auf 14000 Franken;

4.Anpassung Schulorganisation an REVOS 08; Genehmigung. Änderung Organisationsreglement (Art. 18 Abs. 2 und Anhang I Kommissionen). Neufassung Schulreglement;

5.Datenschutzreglement; Genehmigung;

6.Verschiedenes.

Das Schulreglement, das teilrevidierte Organisationsreglement sowie das Datenschutzreglement liegen gemäss Art. 37 Gemeindeverordnung [GV; BSG 170.111] vom 30. April bis 1. Juni 2010 bei der Gemeindeschreiberei auf. Sie können auch im Internet unter www.lenkgemeinde.ch eingesehen werden. Gemäss Art. 67a ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes [VRPG; BSG 155.21] kann gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter von Obersimmental Beschwerde erhoben werden. Es wird diesbezüglich auch auf die Rügepflicht wegen Verfahrensfehlern an der Versammlung gemäss Art. 49a ff des Gemeindegesetzes [GG; BSG 170.11] hingewiesen. Das Protokoll dieser Gemeindeversammlung liegt vom 7. Juni 2010 bis 7. Juli 2010 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Lenk angemeldet sind, werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Der Gemeinderat