Lenk
Parkplätze, Silvesternacht, Nachtruhestörung
Öffentliche Parkplätze
Folgende Parkplätze sind während der Wintersaison gebührenpflichtig (17.12. 2011 bis 9.4. 2012):
Parkplätze Eisbahn und Marktplatz (zentrale Parkuhr): Tarif: Fr. 1.50 pro Stunde, max. Parkdauer 4 Stunden Saisonkarte: Fr. 80.
Nachtparkverbot von 3–7 Uhr.
Während der Dauer von DAS ZELT kann der Eisbahn-Parkplatz nicht genutzt werden. Es gibt jedoch keine Reduktion auf der Parkkarte Marktplatz/Eisbahn.
Parkplatz Brüggmatte (unterhalb Marktplatz): Tarif: Tagesparkierer maximal 12 Std. pro Tag, von 7–19 Uhr, Parkkarte: Fr. 15./Woche, Fr. 40/Monat, Fr. 80/Saisonkarte
Dauerparkierer (Tag und Nacht): Parkkarte: Fr. 20/Woche, Fr. 60/Monat, Fr. 120/Saisonkarte.
Nachtfahrverbot von 19–7 Uhr.
Dauerkarten und Parkbewilligungen können ab sofort bei der Gemeindeschreiberei Lenk gekauft werden. An Feiertagen und Wochenenden können Parkkarten im Tourist Center bezogen werden.
Winterparkplatz Wallisermatte: Auf dem Winterparkplatz Wallisermatte kann kostenlos parkiert werden. Die Wallisermatte ist in zwei Parkplatzhälften aufgeteilt. Auf der einen Parkplatzhälfte herrscht ein Nachtparkverbot von 3–7 Uhr. Auf der anderen Parkplatzhälfte dürfen die Autos Tag und Nacht parkiert werden, wobei für die Schneeräumung ein Parkverbot von 10–12 Uhr herrscht.
Blaue Zone: Parkscheiben für die blaue Zone sind beim Schalter der Gemeindeschreiberei Lenk erhältlich.
Nachtparkverbot von 3–7 Uhr.
Trottoirparkieren
Das Parkieren auf dem Trottoir ist verboten. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs wird durch ein Sicherheitsunternehmen durchgeführt. Fehlbare Automobilisten werden gemäss Ordnungsbussendekret gebüsst.
Verkehrsregelung in der Silvesternacht
Während der Silvesterfeier auf dem Dorfplatz wird der Verkehr umgeleitet. Die Umleitung ist signalisiert und dauert von ca. 23–3 Uhr.
Nachtruhestörungen
Art. 40 Gemeindepolizeireglement
Wer zur Nachtruhezeit (22–7 Uhr) im Dorf ganz allgemein oder auf öffentlichen Plätzen und Strassen Anwohner durch Lärm, namentlich durch Schreien, Pfeifen, Singen, Johlen, Musizieren und Streiten stört oder belästigt, macht sich strafbar.
Während der Nachtruhezeit sind unnötige Fahrten und die Lärmbelästigung durch und mit Fahrzeugen zu unterlassen.
Die Mitarbeiter/innen des Sicherheitsunternehmens führen mehrmals wöchentlich Patrouillen durch. Fehlbare können gebüsst oder angezeigt werden.
Wir bitten Bevölkerung und Gäste um Verständnis und danken für die Unterstützung. Gemeinderat Lenk