Wahlanordnung

Der Gemeinderat setzt die Gesamterneuerungswahlen für Gemeindepräsident, Vize-Gemeindepräsident, Gemeinderatspräsident und Gemeinderat für die neue Amtsdauer ab 1.1.2014 bis 31.12.2017 auf So 10.11.2013 fest.

Zu wählen sind…

im Mehrheitswahlverfahren (Majorz):

(Die Amtsbezeichnungen gelten für Personen beider Geschlechter)

Gemeindepräsident, Christiane Griessen, FDP, nicht wieder wählbar; Vize-Gemeindepräsident, Matthias Matti, BDP, wieder wählbar; Gemeinderatspräsident, Anne Speiser, SVP, nicht wieder wählbar

im Verhältniswahlverfahren (Proporz):

6 Gemeinderatsmitglieder: Claudia Gautschi, SP, wieder wählbar; Ulrich Gfeller, FDP wieder wählbar; Tobias König, BDP, wieder wählbar; Rolf Michel, FDP, wieder wählbar; Marcel Imobersteg, SVP, nicht wieder wählbar; Michael Schletti, SVP, nicht wieder wählbar.

Art. 37, 39, 44 und 62 des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen

Politische Parteien reichen ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 27.9.2013, 17 Uhr bei der Gemeindeschreiberei ein, unter Angabe von Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie der unterschriftlichen Zustimmung der Vorgeschlagenen.

Jeder Vorschlag tragt eine geeignete Partei-Bezeichnung.

Ein Wahlvorschlag enthält nicht mehr Namen, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf ein Name max. zwei Mal aufgeführt, resp. kumuliert werden.

Listenverbindungen von zwei oder mehreren Wahlvorschlägen können bis zum Montag, 30.9.2013, 12 Uhr durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichner oder ihrer Vertreter gemeldet werden. Unterlistenverbindungen sind nicht zulässig

Allfällige Stichwahlen für die Majorzwahlen werden angesetzt auf 1.12.2013.

Es gelten die Bestimmungen der Gemeindeverfassung sowie des Reglementes über

Abstimmungen und Wahlen der Einwohnergemeinde Zweisimmen.