Boltiger Arzthaus an Privaten versteigert

Das Arzthaus in Boltigen hat bei der Zwangsversteigerung am 27. August in Thun einen neuen Eigentümer erhalten: Ein mit der Region verbundener Privater ersteigerte die Liegenschaft für 1,065 Mio. Franken und damit für rund 300000 Franken weniger als die betreibungsamtliche Schätzung.

November 2023: «Er hat das Geld – und Boltigen das Desaster!» – Nachdem die ärztlichen Bewilligungen für Mohammed Al Saad widerrufen wurden, ist die Arztpraxis verwaist und die Gemeinde steht auch finanziell vor einem Scherbenhaufen.

November 2023: «Er hat das Geld – und Boltigen das Desaster!» – Nachdem die ärztlichen Bewilligungen für Mohammed Al Saad widerrufen wurden, ist die Arztpraxis verwaist und die Gemeinde steht auch finanziell vor einem Scherbenhaufen.

© Armin Berger

Das Arzthaus, in dem Robert Härri über viele Jahre praktizierte, war im Jahr 2023 an Mohammed Al Saad verkauft worden, der als Facharzt für innere Medizin und Kardiologie die Praxis übernehmen und weiterführen sollte. Mit allen notwendigen Bewilligungen von Bund und Kanton gewährte die Gemeinde Boltigen ihm ein Darlehen in Höhe von 700000 Franken, die örtliche Bank ein Darlehen von rund 1 Mio. Franken. Im November 2023 dann der Schock: Al Saads Facharztzeugnisse waren mutmasslich gefälscht und in der Folge wurden ihm die Bewilligungen zur Führung einer eigenen Praxis entzogen.

Während die Bank beim erzielten Versteigerungserlös ihre Forderungen weitgehend gedeckt sieht, geht die Gemeinde Boltigen praktisch leer aus: Die Forderungen, die mit Zinsen und Verfahrenskosten inzwischen auf über 750000 Franken angewachsen sind, kann die Gemeinde endgültig abschreiben.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt allerdings noch: Die Gemeinde will rechtlich gegen die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern und gegen das BAG vorgehen, denn – so ergaben die nachträglichen Prüfungen – die beiden fachlich zuständigen Behörden hätten bei der Prüfung von Al Saads Unterlagen Ungereimtheiten erkennen müssen und daher gar keine Bewilligungen für Al Saad erteilen dürfen.

Mohammed Al Saad selbst soll inzwischen in Südafrika leben und dürfte daher für Regressansprüche kaum erreichbar sein.