Strafanzeige wegen Vernachlässigung

Der Wildtierschutz Schweiz hat eine Strafanzeige wegen Vernachlässigung einer Schafherde am Stierengrat (Gemeinde Boltigen) Grenzgebiet Kanton Freiburg/Bern gemacht. Die Strafanzeige betrifft die Vorfälle Juni bis Juli 2011. Trotz Wolfsangriffen im Vorjahr hatte eine Schafzuchtgenossenschaft keine Schutzmassnahmen ergriffen, obwohl ihnen diese vom Bund angeboten wurden. Dies verstösst nach Meinung des Wildtierschutzes Schweiz gegen Art. 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes, Misshandlung und qualvolle Tötung, sowie Unterlassung und grobe Verletzung der Tierhalterpflichten im Grundsatzartikel. Der Tierhalter muss für das Wohlergehen seiner Tiere in bestmöglicher Weise sorgen. Deshalb ist der Wildtierschutz Schweiz der Meinung, dass gegen die involvierten Schafzüchter die Strafverfolgung zu eröffnen sei.