Vernehmlassung für Pärke von nationaler Bedeutung

Ein Gesetz soll die Finanzierung und Aufgabenteilung regeln

Ein neues Gesetz soll die finanzielle Unterstützung der Pärke von nationaler Bedeutung durch den Kanton Bern und die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Trägerschaften regeln. Der Gesetzesentwurf befindet sich bis zum 6. Mai 2011 in der Vernehmlassung.

Das neue Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe ist nötig, weil die 2008 vom Regierungsrat auf dem Dringlichkeitsweg erlassene Einführungsverordnung Pärke bis Ende 2012 befristet ist und spätestens auf anfangs 2013 in ordentliches Gesetzesrecht überführt werden muss. Hinzu kommt, dass die Einführungsverordnung auf die Unterstützung der Pärke von nationaler Bedeutung beschränkt ist. Mit dem neuen Gesetz wird nun eine unbefristete gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Pärke von nationaler Bedeutung und des Weltnaturerbes durch den Kanton sowie für die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Park- bzw. Weltnaturerbeträgerschaften geschaffen.

Der Kanton Bern verfügt mit den regionalen Naturpärken Chasseral, Diemtigtal, Gantrisch und Thunersee-Hohgant über vier Kandidaten für das Label «Pärke von nationaler Bedeutung». Der Kanton Bern hat gestützt auf die bestehende Einführungsverordnung und die vom Grossen Rat 2006 und 2010 bewilligten Rahmenkredite den Aufbau dieser Pärke bis heute mit insgesamt rund 4,5 Mio. Franken unterstützt.

Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis am 6. Mai 2011.