Ortsplanungsrevision genehmigt

Mit Verfügung vom 15. Januar 2010 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die durch die Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2009 verabschiedete Ortsplanungsrevision genehmigt. Das neue Baureglement, die Zonenpläne und die Gefahrenhinweiskarte kann auf der Homepage www.erlenbach-be.ch eingesehen werden.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat ebenfalls die durch die Gemeindeversammlung verabschiedete neue Gemeindeordnung mit Änderungen in den Übergangsbestimmungen und diverse Fondszusammenlegungen mit neuen Zweckbestimmungen genehmigt. Beitragsgesuche können an den Gemeinderat gerichtet werden.

Planungsgeschäfte

Der Rat hat sich zum regionalen Teilrichtplan ökologische Vernetzung vernehmen lassen. Er regt beim TIP an, die ökologischen Ausgleichsflächen in den Bergzonen III bis IV nicht wie vorgesehen ab 2015 auf 12 bzw. 15% zu erhöhen, weil dies für kleinere Betrieb zu grosse Flächen wären und die düngbaren Flächen bei mehr extensiv genutzten Wiesen abnehmen würden. Die Überbauungsordnung Neuerschliessung Arbeitsgebiet an der Simme wurde z.Hd. des Kantons zur definitiven Vorprüfung verabschiedet.

Einpacken von Wahlmaterial durch Stiftung silea

Durch die Verwaltungskreisreform ist das Handling bezüglich Stimm- und Wahlmaterial für Erlenbach etwas komplizierter geworden. Um den Ablauf mit den Gemeinden im neuen Verwaltungskreis gleichzuschalten, hat der Rat beschlossen, ab 1.1.2010 das Stimm- und Wahlmaterial durch die Behindertenwerkstätte der Stiftung silea in Gwatt verpacken und versenden zu lassen. Weiter entschädigt die Gemeinde den Schulklassen die Papier- und Kartonsammlung mit 8 Rp. pro eingesammeltes Kilo. Das Altpapier wird der Gemeinde vom Papierwerk Utzenstorf mit 5 Rp. pro Kilo vergütet, in der Auszahlung der Gemeinde an die Schulen sind somit deren Transportkosten bis zum Papiersammelcontainer inbegriffen und werden inskünftig nicht mehr zusätzlich entschädigt.

Verkehrsberuhigungsmassnahmen

Der Rat hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Oberingenieurkreis I die von ihm gewünschten baulichen Massnahmen (z.B. Bodenwellen) zum Schutz der Kinder vis à vis des Schulhauses Latterbach auf der Staatsstrasse erst mit dem zukünftigen Ausbauprojekt prüfen wird. Immerhin wird im Frühjahr 2010 die Stelle mit einer Bodenmarkierung «Kinder» gekennzeichnet. Der Rat hält gegenüber dem Kanton nicht an der Erstellung eines Gehweges von Erlenbach–Leimern fest, obwohl dieser Gehweg als dringend umzusetzende Massnahme im 2000 in die Korridorstudie aufgenommen worden war. Dem Kanton wird dafür beantragt, die in der erwähnten Korridorstudie aufgenommenen Veloschutzmassnahmen auf der Staatsstrasse Latterbach–Erlenbach und Erlenbach-Leimern (Ringoldingen) zu realisieren.

Sonja Wiedmer