Aus dem Gemeinderat

Bauverbot kann abgelöst werden

Am 27. November 2012 hat die Gemeindeversammlung einen Kredit über 5.4 Millionen Franken zum Bau einer neuen Mehrzweckhalle im Bereich der heutigen baufälligen Turnhalle genehmigt.

An der Versammlung informierte der Gemeinderat, dass im Zuge der Arbeiten für die Veräusserung des Gebiets Halten ein Grundbucheintrag aus dem Jahr 1927 über ein Bauverbot im Bereich der heutigen Schulhausstrasse zum Vorschein kam. Da das ausgearbeitete und bewilligte Projekt ca. 2.4 Meter in die Bauverbotslinie ragt, wurden die betroffenen Grundeigentümer informiert. Mit ihnen konnte keine aussergerichtliche Einigung über eine finanzielle Ablösung erzielt werden, weshalb der Gemeinderat das Verfahren zur Aufhebung des Bauverbots bei der kantonalen Enteignungsschatzungskommission einleitete. Diese hat nun am 10. September 2013 entschieden, dass das öffentliche Interesse gegeben sei und das Bauverbot somit unter entsprechender finanzieller Abgeltung abgelöst werden könne. Es läuft nun eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen, während der die Einsprecher den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterziehen können.