Die Verordnungen schiessen weit über das Ziel hinaus:

Neue Gesetzesbestimmungen zum Waldgesetz und zu Outdoor-Sportarten stossen auf Kritik

Im Moment beherrscht die vom Schweizer Volk angenommene Zweitwohnungs-Initiative den Blätterwald. Zum einen werden nun auf Stufe Bund Abklärungen nachgeholt, die nach der Initiativ-Einreichung und vor dem Abstimmungstermin hätten vorgenommen werden sollen. Andererseits sind von Gemeinden total unterschiedliche Reaktionen zu vernehmen, was die kurz- und mittelfristigen Baubewilligungs-Verfahren angeht. Etwas in den Hintergrund treten Gesetzesrevisionen, die – werden sie so eingeführt – ebenfalls Auswirkungen auf Tourismusregionen und Berggebiete haben dürften.

Mit der Revision des Waldgesetzes sollen Sportaktivitäten wie Biken und Reiten eingeschränkt werden. Der Seilpark Zweisimmen ist nach den Richtlinien der SOA erstellt worden.

Mit der Revision des Waldgesetzes sollen Sportaktivitäten wie Biken und Reiten eingeschränkt werden. Der Seilpark Zweisimmen ist nach den Richtlinien der SOA erstellt worden.

Am 2. März ist die Vernehmlassung zur Änderung des bernischen Waldgesetzes abgelaufen. In Tourismus- und Sportlerkreisen stiess dabei insbesondere der Artikel 22 (Abs. 2) auf Kritik: «Reiten und Radfahren im Wald abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pisten ist verboten». Mit dieser Änderung sollen diese Nutzungen auf befestigte Waldstrassen beschränkt werden. Zur Vernehmlassung waren Dutzende von Institutionen (u. a. Frauenzentrale Bern, Bernische Konferenz für Sozialhilfe) eingeladen; nicht aber die direkt betroffenen Sportverbände (Reiten, Biken). Auf Initiative von swiss cycling haben sich inzwischen mehr als 31 000 BikerInnen an einer online-Petition gegen die rigorose Gesetzesänderung ausgesprochen. Für swiss cycling hätte die Änderung für das Mountainbiken, eine der beliebtesten Schweizer Freizeitbeschäftigungen, grosse Folgen: «Der Sport könnte in seiner heutigen Form nicht mehr betrieben werden. Denn Biken nur auf befestigten Waldwegen ist nicht mehr Biken. Tausende Kinder, Jugendliche, Breitensportler und Spitzensportler würden wegen den Einschränkungen ihren Sport nur noch illegal ausüben können».

Die totale Bevormundung

Kein Blatt vor den Mund nimmt Hans Neuenschwander, Präsident von Lenk Simmental Tourismus zu diesen Ideen: «Dieser Gesetzesartikel ist eine weitere von Beamten angezettelte «Reglementitis». Mit vernünftigem Aufwand ist das ohnehin nicht zu kontrollieren. Es ist eine weitere Schikane, die zur Ausblutung der Tourismusregionen dienen soll.» Er spricht dabei auch die überspitzten Regulierungen für die Outdoor-Sportarten und die angepeilten Besucherlenkungen für Wanderer an: «Wir stehen vor der totalen Bevormundung. Mit gesundem Menschenverstand könnten viele Probleme verhindert werden. Der Bike-Sport ist im Simmental eines der entwicklungsfähigsten Angebote.»

Bewilligte Strecken im Diemtigtal nicht betroffen

Weniger harsch tönt die Meinung des Diemtigtaler Tourismus-Geschäftsführers Bruno Reber. Im Diemtigtal konnten nach Gesprächen mit Waldeigentümern und Behörden verschiedene Bike-Strecken eingerichtet werden, die vor dem neuen Gesetz standhalten dürften und die auch für Rennanlässe zur Verfügung stehen. Ebenso konnte die «Trial-Strecke» nach Verhandlungen mit Jagd- und Naturschutz-Organen homologiert werden. «Mit Ordnung und gegenseitigem Verständnis können Probleme verhindert werden», ist Bruno Reber überzeugt. Die Petition habe man im Interesse der vielen privaten Biker dennoch unterzeichnet.

Waldbesitzer: Abgeltung für spezielle Betätigungen

Die Waldeigentümer haben in ihrer Stellungnahme zum Artikel 22 nicht explizit Stellung bezogen. Nationalrat Erich von Siebenthal, Vizepräsident der bernischen Waldbesitzer betonte gegenüber dem Anzeiger von Saanen, dass «weiterhin jedermann den Wald als Erholungsgebiet nutzen solle, dass aber für gewisse Betätigungen mit den Eigentümern Lösungen abgesprochen werden müssten. Vielleicht könnte es auch einmal sein, dass Vergütungen entrichtet werden müssten.»

Outdoor-Gesetz:

Zurück an den Absender

Unmut ergibt sich auch bei der neuen Verordnung über die Outdoor-Sportaktivitäten, die am 1.1.2013 in Kraft treten soll. Inskünftig müssen sich Canyoning-, River-Rafting-, Wildwasserfahrten- oder Bungee-Jumping-Anbieter zertifizieren lassen. Der Zweisimmer Hans Allemann hat als Präsident der Swiss Outdoor Association (SOA) an der Vorbereitung der Gesetzesbestimmungen mitgearbeitet und ist enttäuscht: «Die Einschränkungen gehen nun weit über das Besprochene hinaus. Die 43 im SOA zusammengeschlossenen Mitglieder sollten ihre Angebote weiterführen können. Sie entsprechen den Richtlinien der Stiftung «Safety in Adventure» die vom zuständigen Departement (VBS), genehmigt worden sind. Hans Allemann wendet sich nicht gegen Regelungen für das Bergführerwesen in hochalpinem Gelände: «Aber es kann nicht sein, dass Schneeschuhtouren im Sparenmoos oder im Diemtigtal nur noch in Begleitung eines Bergführers gemacht werden können, oder dass für die Höhenwanderung einer Schulklasse vom Rinderberg zum Horneggli um eine Bewilligung nachgesucht werden muss. Solche Bestimmungen sind auch klare Benachteiligungen gegenüber dem Ausland.» Er ist überzeugt, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: «Unsere Einwände stiessen auf offene Ohren». Ernst Hodel

Für die Bike-Rennstrecken am Wiriehorn und für das nationale Trial dürften keine weiteren Einschränkungen wirksam werden. Die Strecken sind von den Behörden genehmigt worden.

Für die Bike-Rennstrecken am Wiriehorn und für das nationale Trial dürften keine weiteren Einschränkungen wirksam werden. Die Strecken sind von den Behörden genehmigt worden.

Hans Allemann, Zweisimmen, (mit Sohn Oliver) Präsident der Swiss Outdoor Association(SOA): «Die Bestimmungen gehen weit über das Besprochene hinaus».

Hans Allemann, Zweisimmen, (mit Sohn Oliver) Präsident der Swiss Outdoor Association(SOA): «Die Bestimmungen gehen weit über das Besprochene hinaus».

Für die Bike-Rennstrecken am Wiriehorn und für das nationale Trial dürften keine weiteren Einschränkungen wirksam werden. Die Strecken sind von den Behörden genehmigt worden.

Für die Bike-Rennstrecken am Wiriehorn und für das nationale Trial dürften keine weiteren Einschränkungen wirksam werden. Die Strecken sind von den Behörden genehmigt worden.