Kanton plant Lärmsanierungen entlang der Kantonsstrassen im Obersimmental

Schallschutzmassnahmen

Das kantonale Tiefbauamt hat in den Gemeinden Boltigen, Zweisimmen, St. Stephan und Lenk die Lärmbelastung entlang der Kantonsstrassen ermittelt und ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet. Die vorgesehenen Massnahmen werden voraussichtlich 2011 bis 2015 ausgeführt und werden über zwei Millionen Franken kosten.

Neue Schallschutzfenster: So wie hier bei den Häusern an der Thunstrasse in Zweisimmen sollen neue Fenster das Eindringen des Verkehrslärms reduzieren.

Neue Schallschutzfenster: So wie hier bei den Häusern an der Thunstrasse in Zweisimmen sollen neue Fenster das Eindringen des Verkehrslärms reduzieren.

Das erarbeitete Projekt zeigt die Lärmbelastungen der einzelnen Liegenschaften sowie die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen auf. Betroffen sind in erster Linie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar an der Simmentalstrasse in den Gemeinden Boltigen und Zweisimmen, an der Kantonsstrasse von Zweisimmen Richtung Saanenmöser sowie an der Kantonsstrasse zwischen Zweisimmen und Lenk. Die Jaunpassstrasse wurde ebenfalls untersucht, weist jedoch keine übermässige Lärmbelastung auf.

Neue Schallschutzfenster für betroffene Liegenschaften

In den Gemeinden Boltigen, Zweisimmen, St. Stephan und Lenk waren über 400 Gebäude entlang der Kantonsstrasse auf ihre Lärmsituation überprüft worden. Bei neun Häusern (Boltigen 2, Zweisimmen 6, Lenk 1) überstiegen die Werte den festgelegten Alarmwert. Bei zahlreichen weiteren Gebäuden wurde der «Grenzwert für einen Fensterersatz» erreicht oder überschritten. Hier schlägt der Kanton die Installation von neuen schallschluckenden Fenster-Elementen vor und setzte dafür einen Kostenrahmen von rund zwei Millionen Franken in Aussicht. Für das am meisten betroffene Boltigen schätzt man die Kosten auf gegen 900 000 Franken; in Zweisimmen wird der Ersatz 650 000, in St. Stephan 50 000 und in Lenk gegen 500 000 Franken kosten.

Vereinzelte Lärmschutzwände

Geprüft (und fallengelassen) wurden auch Geschwindigkeitsreduktionen. Wo es möglich ist, soll in Zukunft ein lärmmindernder Belag eingebaut werden. Nur ganz vereinzelt ist auch der Bau von Lärmschutzwänden vorgesehen. Alle Massnahmen werden mit betroffenen Liegenschaftsbesitzern festgelegt und ausgeführt. Das Sanierungsprojekt liegt nun vom 26. Juli bis am 31. August 2010 bei den jeweiligen Bauverwaltungen oder Gemeindeschreibereien zur Einsichtnahme auf. Die Auflage dient ausschliesslich der Information. Mitsprachemöglichkeiten und Rechtsmittel sind erst in der Ausführungsphase gewährleistet. PD/Ernst Hodel

Eine Lärmschutzwand ist im Bereich der Liegenschaft Thunstrasse 31 (Schwelle) vorgesehen.

Eine Lärmschutzwand ist im Bereich der Liegenschaft Thunstrasse 31 (Schwelle) vorgesehen.