Teilrevision Spitalversorgungsgesetz

Stellungnahme der Berg- und Planungsregionen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Die Geschäftsleitungen der Berg- und Planungsregionen Kandertal und Obersimmental-Saanenland haben sich mit der Revision des Spitalversorgungsgesetzes befasst.

In ihrer Stellungnahme befürworten sie die Möglichkeit von Unterstützungsmassnahmen des Kantons in Form von Bürgschaften und Darlehen bei Liquiditätsengpässen von Spitälern. Sie fordern aber, dass die Voraussetzungen für eine Vergabe klarer umschrieben werden. Namentlich das Kriterium der Unverzichtbarkeit muss der Lage von Regionalspitälern im Berggebiet Rechnung tragen. Aspekte wie die saisonal schwankende Auslastung, oder das Erbringen spezialisierter Angebote müssen bei der Beurteilung mit einfliessen.

Die geplante digitale Gesundheitsplattform bietet auch in zentrumsfernen Regionen des Berner Oberlandes Chancen, um eine gute integrierte medizinische Grundversorgung sicherzustellen, indem sie neue Möglichkeiten der fachlichen Zusammenarbeit unter Leistungserbringern bietet. Telemedizinische Dienstleistungen etwa können vor allem auch älteren Menschen im ländlichen Raum dienen. Es ist aber unabdingbar, dass digitale Lösungen nebst den Spitälern alle versorgungsrelevanten ambulanten und stationären Versorger im ländlichen Raum einbinden. Diese benötigen dazu Unterstützung beim Anschluss und der Implementierung.

Die Digitalisierung darf aber keinesfalls als verkapptes Sparinstrument verwendet werden, indem telemedizinische Dienstleistungen dazu führen, dass weitere Angebote zentralisiert werden, und ein weiterer Leistungsabbau in den Regionen resultiert.

Saanenland