Hochwasserschutz und Renaturierung Simme Augand

Nach dem 1714 realisierten Kanderdurchstich senkten sich die Flusssohlen von Kander und Simme ab, so dass die Flusssohle heute bei der Einmündung in die Kander rund 40 Meter tiefer als vor dem Kanderdurchstich ist. Nun wird die Simme zwischen dem Brodhüsi und dem Zusammenfluss mit der Kander bei Reutigen renaturiert.

Ausgangslage

Nach dem 1714 realisierten Kanderdurchstich senkten sich die Flusssohlen von Kander und Simme ab. Heute liegt die Flusssohle der Simme bei der Einmündung in die Kander rund 40 Meter tiefer als vor dem Kanderdurchstich. Die Eintiefung gefährdet langfristig obliegende Infrastruktur und verhindert zudem eine aktive Auendynamik. So sind ehemals regelmässig überflutete Gebiete heute fast vollständig vom Gewässer entkoppelt.

Gestoppte Eintiefung der Simme

Die Simme wird von heute 25 bis 30 Meter auf bis zu 80 Meter (bis zur Interventionslinie) aufgeweitet und es werden zwei sohlenstabilisierende Blockrampen eingebaut. Durch das verlangsamte Fliessen in den Aufweitungen und die Sicherung der bestehenden Sohlenfixpunkte wird das weitere Eintiefen der Simme gestoppt. Das durch die aktive Verbreiterung gewonnene Material (rund 30 000 m³) wird für eine aktive Anhebung der Sohle verwendet.

Aufwertung der Lebensräume

Der Einbau einer aufgelösten Blockrampe erleichtert den Fischaufstieg z. B. für die Seeforelle, welche aus dem Thunersee zum Laichen in die Simme aufsteigt.

Gleichzeitig schafft die Aufweitung Pionierstandorte und naturnahe Lebensräume für auentypische Arten wie z. B. die Wasseramsel oder den Flussuferläufer. Es entsteht eine attraktive Fluss- und Auenlandschaft mit Kiesbänken, vielfältigen Sohlenstrukturen und naturnahen Fliessmustern.

Viele der Auenbewohner sind aber sehr störungsanfällig. Deshalb gelten im Naturschutzgebiet die bestehenden Schutzbestimmungen (z. B. Leinenpflicht für Hunde) und Besucherlenkungsmassnahmen (z. B. Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge im Auengebiet).

Insgesamt erfährt der Simmeabschnitt durch das Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekt auch für Besucherinnen und Besucher eine deutliche Aufwertung.

Freiheit in Grenzen

Im 1600 Meter langen Renaturierungsabschnitt wird entgegen (früherer) Prinzipien des Hochwasserschutzes nicht definiert, wo der Fluss fliessen soll, sondern wo der Fluss nicht fliessen darf.

Dies wird mit der Definition von so genannten Diskussions- und Interventionslinien sichergestellt. Erreicht das aufgeweitete Gerinne durch Seitenerosion die Diskussionslinie, erfolgt durch die Schwellenkorporation Wimmis und die Fachstellen des Kantons eine Beurteilung der momentanen Situation.

Es wird entschieden, ob Massnahmen ergriffen werden, oder ob sich der Fluss weiter bis zur Interventionslinie frei entfalten darf.

Bei Erreichen der Interventionslinie werden wasserbauliche Massnahmen ergriffen (z. B. Blockvorbau, Buhnen). Die Interventionslinien werden mit einem Sicherheitsabstand von 15 bis 20 Meter – ausgehend vom Böschungsfuss der Steilhänge – definiert.