Nussverbot in der Schulanlage Chrümig
Wegen einer schweren Allergie einer Schülerin gilt in der Schulanlage Chrümig seit Beginn des neuen Schuljahres ein umfassendes Nussverbot.
Die Kommunikation erfolgte sehr kurzfristig und hat einige Fragen aufgeworfen. Der Gemeinderat hat die Vorgabe nun präzisiert.
Das Nussverbot gilt ausschliesslich für den Schulbetrieb, für ausserschulische Tätigkeiten und Veranstaltungen hingegen nicht.