Info aus dem Gemeinderat
Trennung vom Finanzverwalter der Gemeinde Zweisimmen
Der Gemeinderat hat sich nach gut einem Jahr von seinem Finanzverwalter Peter Roth getrennt. Der Entscheid erfolgte an einer ausserordentlichen Gemeinderatssitzung.
Fehlendes Vertrauen in die komplexen Arbeitsabläufe verunmöglichte eine weitere Zusammenarbeit. Die Verantwortung über die Finanzverwaltung Zweisimmen wird per sofort und bis auf Weiteres an ein externes Fachbüro übertragen. Die Kaderstelle ist zur Besetzung neu ausgeschrieben worden.
Gemeinderat; Ressortzuteilung
Nach dem Wechsel im Gemeinderat Zweisimmen auf 1. September 2010, einigt sich der Gemeinderat für die Legislatur 2010 bis 2013 auf folgende Ressortzuteilung:
Speiser Anne, GRP Präsidiales und Finanzen
Müller Niklaus, V-GRP Sicherheit
Beuret Jean Pierre Bildung, Kultur und Sport
Michel Rolf Gesundheit und Soziales
Schletti Michael Hochbau und Raumplanung
König Tobias (neu) Infrastrukturen
Imobersteg Marcel Wirtschaft, Umwelt und Entsorgung
Alterszentrum Bergsonne; Zusammenarbeit mit AW STS AG
Nach Vorgespräch mit dem Verwaltungsrat der Alterswohnen STS AG hat sich der Gemeinderat entschlossen, die Gebäude des Alterszentrum Bergsonne im Eigentum des Gemeindeverbandes zu belassen. Für den Betrieb, bzw. das Mietverhältnis mit der AW STS AG soll der Ende Jahr ablaufende Vertrag um weitere zwei Jahre verlängert werden. So verbleibt genügend Zeit, um die hängigen Eigentumsfragen rund um die Alters- und Gesundheitseinrichtungen in Zweisimmen zu regeln.
AHV-Zweigstelle; Stellvertretung
Im Zusammenhang mit der Reduktion von Stellenprozenten in der Gemeindeverwaltung Zweisimmen, muss die Stellvertretung für die AHV-Zweigstelle neu geregelt werden. So weit möglich soll diese wie bisher durch eigenes Verwaltungspersonal abgedeckt werden können. Bei Abwesenheiten des AHV-Zweigstellenleiters in Zweisimmen, können einzelne Kunden bei Fachfragen und -abklärungen künftig an die AHV-Zweigstelle in St. Stephan verwiesen werden.
Reglement über die Tourismusförderungsabgabe; Ablauf Referendum
Die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen im Reglement über die Tourismusförderungsabgabe unterliegen dem fakultativen Referendum, was reglementsgemäss publiziert worden ist. Innert der Frist vom 29.7. bis 27.8.2010 ist das Referendum nicht ergriffen worden. Die Reglementsänderungen sind in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat