Info aus dem Gemeinderat Zweisimmen

Aufhebung der Vormundschaftskommission

Die Vormundschaftskommission Zweisimmen (früher Fürsorgekommission oder Fürsorge- und Vormundschaftskommission) wurde per 1.1.1966 eingesetzt. Vorher wurden die Aufgaben im Fürsorge- und Vormundschaftsbereich durch den Gemeinderat wahrgenommen.

Nach Gründung des Sozialdienstes im Jahre 1995 wurden die Arbeiten im Fürsorge-, bzw. Sozialwesen vom regionalen Sozialdienst Obersimmental wahrgenommen.

Gemäss dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gehen die Kompetenzen im Vormundschaftsbereich von Gesetzes wegen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, mit Sitz in Frutigen über.

Die Gemeinden im Kanton Bern haben im Kindes- und Erwachsenenschutz- (vormals Vormundschaftsbereich) ab 1. Januar 2013 keine Kompetenzen mehr. Einzelne Aufgaben bei Abklärungen, Einholen von Informationen, Auskünfte an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, usw. sind weiterhin durch die Gemeinde sicher zu stellen. Diese Aufgaben werden wie bisher durch die Ressorts «Präsidiales und Finanzen» sowie «Gesundheit und Soziales» zusammen mit der Verwaltung abgedeckt.

Die Vormundschaftskommission Zweisimmen hat am 5. Dezember 2012 ihre letzte Sitzung abgehalten. Im Zuge einer kommenden Änderung der Gemeindeverfassung kann die Vormundschaftskommission ersatzlos aufgehoben werden.

Etappierungsplan Gesamtsanierung Schulanlage Gwatt 2013–2022

Der Gemeinderat hat im Dezember 2011 von der Kostenschätzung über die künftig anfallenden Sanierungen der Schulanlage Gwatt, mit Kosten über ca. 6.3 Mio. Franken Kenntnis genommen. Aufgrund der Kostenschätzung hat sich die eingesetzte Arbeitsgruppe mit der Etappierung der notwendigen Sanierungsarbeiten befasst. Demnach werden für die nächsten 10 Jahre Sanierungskosten über ca. drei Millionen anfallen. Die einzelnen Sanierungsprojekte werden jährlich mit den Eingaben zum Voranschlag definitiv festgesetzt.

Lohnsituation des Gemeindepersonal für 2013

Analog den Staatsangestellten wird dem Gemeindepersonal für das kommende Jahr 2013 kein Teuerungsausgleich ausgerichtet. Die individuellen Gehaltserhöhungen auf Grund der reglementarischen Leistungskriterien betragen gesamthaft 0.3% der Gesamtlohnsumme von ca. 3 Mio. Franken. Mit weiteren vorgesehenen Gehaltsanpassungen steigt die Gesamtlohnsumme ab 2013 um ca. 23’000 Franken oder 0.74%.

Statistisches zum Jahr 2012

Im Jahre 2012 hat der Gemeinderat an 18 Sitzungen während 62 Std. insgesamt 260 Traktanden beraten. Dies entspricht einem Durchschnitt von 15 Traktanden und einer Beratungszeit von 4,15 Std. pro Sitzung. Das Gemeinderatsprotokoll für das Jahr 2012 umfasst 200 Seiten.

Kredit/Arbeitsvergabe Schutzwaldprojekt Lusflue 2013

Für die Holzereiarbeiten für das Schutzwaldprojekt Lusflue 2013 genehmigt der Gemeinderat einen Kredit von 35000 Franken und vergibt die Arbeiten.