Berner Oberland
Nicht noch mehr unnötige Bürokratie und Vorschriften in der Landwirtschaft
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zur Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (FaBe PSM) dahingehend anzupassen, dass:1.Für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei jährlich nur geringenBezugsmengen auf das Obligatorium einer Fachbewilligung verzichtet werden kann;2.Die Pflicht zur Weiterbildung zur Verlängerung der Fachbewilligung bei geringem jährlichem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert oder ganz aufgehoben werden kann, wobei die Anforderungen risikobasiert nach Menge und Art der eingesetzten Pflanzenschutzmittel auszugestalten sind.mehr...