Gemäss Artikel 36 ff des Wasserversorgungsreglements erfolgt per 28. August 2026 die Ablesung der Wasserzähler zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Gebühren. Die Ablesung wird mittels Selbstdeklaration durchgeführt. Die Grundeigentümer respektive bei Stockwerkeigentum die Verwalter erhalten dazu Ablesekarten, die ausgefüllt bis 30. September 2026 an die Gemeindeschreiberei Lenk, Abteilung Wasser / Abwasser zu retournieren sind.mehr...
SIMMENTAL ZEITUNG - Mitteilungen Lenk
Folgende Parkplätze sind während der Wintersaison gebührenpflichtig (1.12.2025 bis 31.3.2026):mehr...
Der Gemeinderat hat in seiner neuen Zusammensetzung die Ressortverteilung für die Legislaturperiode 2022–2025 wie folgt beschlossen:mehr...