Öffentliche Parkplätze
Folgende Parkplätze sind während der Wintersaison gebührenpflichtig (1.12.2025 bis 31.3.2026):
Für Kurzparkierer (Tag) mit einer Parkzeit von maximal acht Stunden stehen folgende gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung:
Brüggmatte, Halten, Eisbahn (nördlich TEC), Wallisermatte und Murersrohr.
- Zentrale Parkuhr CHF 1.50 pro Stunde
- Wochenkarte CHF 25.00
- Monatskarte CHF 60.00
- Saisonkarte CHF120.00
Nachtparkverbot von 3.00–7.00 Uhr.
Für Langzeitparkierer (Tag+Nacht) stehen folgende gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung:
Brüggmatte und Wallisermatte
- Wochenkarte CHF 30.00
- Monatskarte CHF 90.00
- Saisonkarte CHF 180.00
Zusätzlich wird auf dem Areal der ehemaligen Landi ein gebührenpflichtiger Parkplatz für Arbeitnehmer der Lenker Betriebe bereitgestellt.
- Saisonkarte CHF 110.00
Nachtparkverbot von 3.00–7.00 Uhr
Bei der Parkuhr muss lediglich das Autokennzeichen erfasst werden. Es werden keine Tickets ausgegeben. Zudem besteht die Möglichkeit, mit den Mobile-Apps ParkingPay, EasyPark oder Twint die Parkgebühr online zu bezahlen.
Kann ein Parkplatz wegen Anlässen nicht genutzt werden, berechtigt dies nicht zu Reduktionen.
Parkbewilligungen können ab sofort bei der Gemeindeschreiberei Lenk, im Tourist Center sowie mit der Mobile-App ParkingPay oder unter www.parkingpay.ch gekauft werden. Es wird lediglich das Autokennzeichen erfasst und es muss keine Papierkarte mehr im Auto hinterlegt werden. Es werden demzufolge auch keine Parkbewilligungen in Papierform abgegeben.
Blaue Zone
- Marktplatz
Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone) inkl. Sonn- und Feiertage
Nachtparkverbot von 3.00–7.00 Uhr.
- Warteraum Halten (6 Parkfelder Ost)
Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone) inkl. Sonn- und Feiertage
Nachtparkverbot von 3.00–7.00 Uhr
Trottoirparkieren
Das Parkieren auf dem Trottoir ist verboten.
Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs wird durch ein Sicherheitsunternehmen durchgeführt. Fehlbare Automobilisten werden gemäss Ordnungsbussendekret gebüsst.
Nachtruhestörungen
Art. 40 Gemeindepolizeireglement
1 Wer zur Nachtruhezeit (22–7 Uhr) im Dorf ganz allgemein oder auf öffentlichen Plätzen und Strassen Anwohner durch Lärm, namentlich durch Schreien, Pfeifen, Singen, Johlen, Musizieren und Streiten stört oder belästigt, macht sich strafbar.
2 Während der Nachtruhezeit sind unnötige Fahrten und die Lärmbelästigung durch und mit Fahrzeugen zu unterlassen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens führen mehrmals wöchentlich Patrouillen durch. Fehlbare können gebüsst oder angezeigt werden.
Wir bitten Bevölkerung und Gäste um Verständnis und danken für die Unterstützung. Gemeinderat Lenk