Entschiedenes Nein zur SRG-Initiative!
Mit einer gehörigen Portion Unmut habe ich letzte Woche den Leserbrief von Nationalrat Gafner gelesen. Gerne möchte ich einige Aussagen einordnen und präzisieren.
Zunächst zur Unternehmensabgabe: Längst nicht jedes Unternehmen muss diese bezahlen. Sie fällt erst ab einem Jahresumsatz von 500000 Franken (exkl. MwSt.) an und beträgt 160 Franken. Beim Mindestumsatz entspricht dies genau 0.032 Prozent des Umsatzes. Selbst bei einem Umsatz von einer Milliarde Franken beträgt die Abgabe rund 49000 Franken. Das sind lediglich 0.0049 Prozent. Wer unter der Umsatzgrenze bleibt, bezahlt als Unternehmen keinen Rappen. Von einer unzumutbaren Belastung kann bei diesen Grössenordnungen kaum die Rede sein.
Herr Gafner fordert, die SRG solle sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, und verweist dabei auf den Anteil der Kosten für Informationssendungen. Ein Blick in die Bundesverfassung (Art. 93 Abs. 2 BV) zeigt jedoch, dass der Auftrag weiter gefasst ist. (Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.)
Der verfassungsmässige Auftrag beschränkt sich also ausdrücklich nicht auf reine Informationssendungen. Information beschränkt sich zudem nicht auf Nachrichtensendungen, sondern findet ebenso in Magazinen, Dokumentationen und digitalen Formaten statt.
Zur SRG gehören zudem nicht nur die Fernsehsender, sondern auch zahlreiche Radiosender. Es greift daher zu kurz, einzelne Prozentzahlen isoliert herauszugreifen und daraus weitreichende Schlussfolgerungen zu ziehen.
Ein wesentlicher Teil der Mittel dient der Sicherstellung der sprachlichen Vielfalt unseres Landes. Ein Teil der in der Deutschschweiz eingenommenen Gebühren fliesst in andere Sprachregionen. Würde allein die Wirtschaftlichkeit entscheiden, gäbe es Programme in rätoromanischer Sprache wohl längst nicht mehr.
In einem Punkt stimme ich Herrn Gafner zu: Es ist kaum realistisch, dass ausgerechnet mit der Streichung der Lauberhorn-Abfahrt begonnen würde. Sportarten mit sehr hohen Einschaltquoten und grosser nationaler Bedeutung würden wohl kaum als Erste zur Diskussion stehen.
Wenn jedoch gespart werden muss, würden erfahrungsgemäss Formate mit kleinerem Publikum unter Druck geraten. Gerade Randsportarten, die im kommerziellen Markt kaum stattfinden, sind auf den Service public angewiesen. Wer also beim Sport sparen will, sollte sich bewusst sein, dass damit nicht nur Kosten, sondern auch Vielfalt reduziert würde.
Auch der Vorwurf, Inhalte oder Meinungen seien «linksextrem», verdient Differenzierung. Die politische Position von Herrn Gafner ist klar am rechten Rand angesiedelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Meinungen automatisch linksextrem sind. Ein Service public hat den Auftrag, die gesellschaftliche Realität in ihrer ganzen Breite abzubilden – nicht nur jenen Teil, der dem eigenen Weltbild entspricht. Wer mit konkreten Inhalten nicht einverstanden ist, kann eine Beanstandung bei der Ombudsstelle der SRG einreichen oder Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erheben. Vertreten alle ausgestrahlten Sendungen meine persönliche politische Haltung? Sicher nicht. Fordere ich deshalb deren Abschaffung? Ebenso wenig. Gerade diese Vielfalt der Perspektiven ist Kern des verfassungsmässigen Auftrags. Eine unabhängige, breit abgestützte Medienlandschaft stärkt die Demokratie. Sie gefährdet sie nicht.
Unklar bleibt mir zudem, was das Budget der Abstimmungskampagne der Initiativgegner mit der politischen Ausrichtung der SRG zu tun haben soll. Unterschiedliche Komitees verfügen seit jeher über unterschiedliche finanzielle Mittel. Das ist weder neu noch aussergewöhnlich. Auch bei anderen Abstimmungen waren und sind die Budgets ungleich verteilt. Diese Angaben sind im Übrigen bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle öffentlich einsehbar. Ein Zusammenhang zwischen Kampagnenbudget und Programmgestaltung ist daraus jedenfalls nicht ableitbar. Die Diskussion einzelner Löhne ersetzt zudem keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Auftrag und der Leistung der SRG.
Häufig wird auch argumentiert, man konsumiere keine SRG-Inhalte, da man beispielsweise nur Privatradios höre oder kein SRF schaue. Dabei geht jedoch vergessen, dass nicht überall, wo kein SRG draufsteht, auch keine SRG drin ist. Medieninhalte sind heute stark vernetzt. Die SRG arbeitet eng mit Keystone-SDA zusammen, zahlreiche Beiträge werden weiterverbreitet oder von anderen Medienhäusern übernommen. Wer meint, vollständig ohne SRG-Inhalte auszukommen, profitiert oft dennoch indirekt davon.
Und schliesslich stellt sich die grundsätzliche Frage des Solidaritätsprinzips. Ich habe keine Kinder und finanziere über meine Steuern dennoch Schulen und zahlreiche weitere öffentliche Leistungen mit, die ich persönlich nicht direkt nutze. So funktioniert unser Gemeinwesen. Natürlich wären 135 Franken mehr im Portemonnaie schön. Doch das vielfältige und ausgewogene Angebot der SRG ist mir diesen Beitrag wert. Ein Blick ins Ausland genügt, um zu erkennen, wie wertvoll ein starker Service public für eine funktionierende Demokratie ist. , Erlenbach