Politische Forderungen brauchen eine kritische Einordnung

Von Manfred Spengler

Der von der Jungen SVP verfasste Beitrag «14000 Unterschriften für Einreise- und Asylstopp für Nordafrikaner» stimmt mich nachdenklich. Nicht weil Probleme im Asylwesen oder Straftaten von Asylsuchenden nicht thematisiert werden dürften, sondern weil aus statistischen Angaben weitreichende Schlussfolgerungen über Menschen aufgrund ihrer Herkunft gezogen werden.

Gemäss einer Auswertung des Bundes wurden 80,5 Prozent der nordafrikanischen Asylsuchenden einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt. Doch beschuldigt bedeutet nicht verurteilt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Durch Formulierungen, wonach Menschen Steuergelder verschlingen, Autos knacken, Läden bestehlen oder in Häuser einbrechen, entsteht ein pauschales Bild einer ganzen Herkunftsgruppe. Tatsächliche Missstände und Straftaten dürfen jedoch nicht dazu führen, Menschen unter Generalverdacht zu stellen.

Auch eine hohe Ablehnungsquote von Asylgesuchen rechtfertigt nicht, Personen bestimmter Herkunft vom Asylverfahren auszuschliessen. Die Schweiz ist an das völkerrechtliche Verbot gebunden, Menschen in Staaten zurückzuweisen, in denen ihnen Verfolgung droht. Ob das der Fall ist, lässt sich nur im Einzelfall klären.

Bereits die Überschrift vermittelt den Eindruck eines generellen Einreisestopps für Menschen aus Nordafrika. Im Text bleibt unerwähnt, dass die Petition eine Ausnahme für Touristenvisa vorsieht. Doch ein Asylstopp beseitigt nicht automatisch die Ursachen von Migration. Könnte dadurch nicht auch der Druck auf andere, reguläre Einreisewege steigen?

Bei der Visavergabe wird bereits heute streng geprüft, ob eine rechtzeitige Rückreise glaubhaft ist. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Forderung nicht unbeabsichtigte Folgen für Menschen hätte, die ihre Familien besuchen, hier studieren oder aus beruflichen Gründen einreisen möchten. Auch diese möglichen Konsequenzen gehören zu einer sorgfältigen Beurteilung der Forderung.

Die Behauptung, die Bevölkerung werde ungenügend geschützt, verdient ebenfalls eine differenzierte Betrachtung. Seit 2024 werden geeignete Asylgesuche aus bestimmten nordafrikanischen Staaten in einem beschleunigten 24-Stunden-Verfahren behandelt. 2025 haben Bund und Kantone zudem eine gemeinsame Taskforce gegen mehrfach straffällige Personen aus dem Asylbereich eingesetzt, und mit der Asylstrategie 2027 sind weitere Massnahmen in Arbeit. Damit sind nicht alle Probleme gelöst, doch diese Schritte dürfen in der Diskussion nicht ausgeblendet werden.

Unsere Gesellschaft muss kontroverse Fragen diskutieren können, ohne Menschen pauschal abzuwerten. Es braucht eine klare Unterscheidung zwischen überprüfbaren Tatsachen, deren Interpretation und politischen Forderungen.

Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde sind dabei keine Gegensätze. , Moosseedorf

Zum Artikel

Erstellt:
15.10.2026, 00:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 09sec
Kommentare