Leserbriefe

02.01.1980

Unflexible Zweitwohnungsinitiative

Höchstens 20% Anteil an Zweitwohnungen pro Gemeinde fordert die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen». Das Problem ist erkannt, die 20%-Initiative ist jedoch unflexibel und ungerecht.mehr...

Leserbriefe

02.01.1980

Der Kanton Bern hat die Aufgaben gemacht

Der Zweitwohnungsbau muss mit Instrumenten der Raumplanung geregelt werden. Die Raumplanung liegt gemäss der schweizerischen Verfassung in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die Kantone legen die gewünschte Entwicklung in ihren Richtplänen fest. Die Gemeinden bestimmen über die Bauordnungen und Nutzungspläne die detaillierten Regelungen. Der Tourismuskanton Bern hat seine Planung bereits revidiert. Deshalb ist die Zweitwohnungs-Initiative am 11. März abzulehnen. Diese gefährdet in den Tourismusgebieten viele Arbeitsplätze. Als Bauunternehmer wehre ich mich gegen starre Regelungen. Wir benötigen flexible Lösungen. Saanen hat bewiesen, wie gut dies funktioniert. Die letzte Zonenplanrevision hat Neueinzonungen fast ausschliesslich dem ersten Wohnungsbau zugewiesen.Hans Wanzenried, Gstaadmehr...

Leserbriefe

02.01.1980

Nein zur Zweitwohnungs-Initiative

Ein übermässiger Bau von Zweitwohnungen kann das Landschaftsbild und damit das Kapital des Tourismus beeinträchtigen. Zweitwohnungen tragen auch zu einer weiteren Zersiedelung bei. Die Thematik des Zweitwohnungsbaus muss deshalb mit Instrumenten der Raumplanung geregelt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dabei am Besten verschiedene Instrumente miteinander kombiniert werden. Der Kanton Bern hat sein Raumplanungsgesetz bereits so revidiert, dass die einzelnen Gemeinden sinnvolle Vorgaben zu berücksichtigen haben, aber einen Gestaltungsspielraum zur Deckung der eigenen Bedürfnisse behalten. Dies ist meines Erachtens der richtige Weg. Die Zweitwohnungs-Initiative ist viel zu starr und lässt den Gemeinden nicht den notwendigen Spielraum.Beatrice von Känel, Reichenbachmehr...