Der Kanton Bern hat die Aufgaben gemacht
Der Zweitwohnungsbau muss mit Instrumenten der Raumplanung geregelt werden. Die Raumplanung liegt gemäss der schweizerischen Verfassung in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die Kantone legen die gewünschte Entwicklung in ihren Richtplänen fest. Die Gemeinden bestimmen über die Bauordnungen und Nutzungspläne die detaillierten Regelungen. Der Tourismuskanton Bern hat seine Planung bereits revidiert. Deshalb ist die Zweitwohnungs-Initiative am 11. März abzulehnen. Diese gefährdet in den Tourismusgebieten viele Arbeitsplätze. Als Bauunternehmer wehre ich mich gegen starre Regelungen. Wir benötigen flexible Lösungen. Saanen hat bewiesen, wie gut dies funktioniert. Die letzte Zonenplanrevision hat Neueinzonungen fast ausschliesslich dem ersten Wohnungsbau zugewiesen.Hans Wanzenried, Gstaad