Bauern unter Vorbehalt

Ein Tieranwalt hilft nicht immer, wie das Beispiel von Roger Herrmann zeigt.

Im Bericht von Stefan von Bergen, welcher auch von dem Berner-Oberländer in der Ausgabe vom 27. Februar übernommen wurde, wird die missliche Lage von Roger Herrmann deutlich. Für diesen Notstand eines überforderten Bauers haben vorab Behörden in Verbindung mit dem Tierschutz-Beauftragten, die Verantwortung zu übernehmen. Auch durch den Leserbrief «Zynische Ratschläge» von Lorenz Kunz wird die Realität zutreffend beschrieben und müsste Bürokraten zum Nachdenken über die eigenen Fehler veranlassen. Die damals getroffenen Massnahmen gegenüber Herrmann und seinen Tieren, die sich immerhin in einem guten Nährzustand vorfanden, war und bleibt eine Schande für die Verantwortlichen von dieser Räumungsaktion, durch die Hermanns Tiere geopfert wurden. Es zeigt auch deutlich, dass ein angeblich notwendiger Tieranwalt niemals ein Gewinn ist für strapazierte Tiere, sondern dass sogar das Gegenteil resultieren kann, für das ist der Fall Madiswil ein klarer Beweis. Dass wahrscheinlich schon Kandidaten für einen Tieranwalt bereit wären, daran zweifle ich nicht. Denn es ist anzunehmen, dass dem Glücklichen, so es soweit kommen sollte, ein lukratives Salär gesprochen würde, ohne dass er bei seiner Tätigkeit schwitzen müsste. Hans Haueter, Oberwil

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Erstellt:
10.03.2010, 17:03 Uhr
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