Kundendienst à la MOB

Nicht allzu selten muss man leider das Gefühl haben, den zuständigen Leuten bei der Direktion der MOB in Montreux seien die Benutzer ihrer Bahn eigentlich nicht besonders wichtig. Nach der landesweiten Einführung des Taktfahrplans bei den meisten öffentlichen Transportunternehmungen gingen gar viele Jahre ins Land, bevor auch bei der Linie Zweisimmen–Lenk etwas annähernd Taktfahrplan mässiges eingeführt wurde.

In den letzten Wochen vor dem Monatswechsel August/September konnte man an den Haltestellen zwischen Zweisimmen und der Lenk eine neue Verlautbarung der MOB-Direktion geniessen. Wer bis heute – weil die Billettautomaten wieder einmal spukten oder sich kein passendes Kleingeld oder Nötli im Geldbeutel finden liess – ohne Billett in den Zug einstieg, konnte sich beim Lokomotivführer im Führerstand der Pendelzüge sein Billett besorgen. Seit dem 1. September ist dies nun Vergangenheit. Der Direktbezug von Billetten beim Zugpersonal ist auf das erwähnte Datum hin abgeschafft worden.

Positiv zu vermerken ist der Ersatz der pannenanfälligen Billettautomaten der MOB vor einigen Monaten durch jenen Automatentyp, der heute auch bei den Bundesbahnen im Einsatz steht.

Aber der eine oder andere Bahnbenutzer dürfte doch seine liebe Mühe damit haben, den Touchscreen-Bildschirm dieser Automaten richtig zu bedienen.

Wer es richtig macht, kann mit wenigen Berührungen des Bildschirms ab den Haltestellen Boden oder Stöckli oder Blankenburg problemlos eine Fahrkarte erster oder zweiter Klasse einfach oder retour zum Beispiel nach der Postautohaltestelle Schwägalp im Appenzellerland an der Postautolinie Urnäsch-Nesslau lösen.

Wer aber falsch an der Kiste herumhantiert und ohne Billett in den Zug steigt, wird nicht wie bis heute mit 80 Franken, sondern neuerdings mit einer vollen Hunderternote be-straft.

Ist eine sofortige Bezahlung nicht möglich, sind mit einem Einzahlungsschein nicht weniger als 130 Franken an die geldgierige MOB zu überweisen.

Es ist wahrlich eine fragwürdige Geschäftspolitik, die die MOB hier betreibt. Da wird die Billettbezugsmöglichkeit beim Fahrpersonal kurzerhand abgeschafft und quasi als verkehrter «Ausgleich» dafür der Strafansatz massiv erhöht. Sollten die mit der Kontrolle beauftragten Leute noch ohne jede Vernunft und jedes Gspüri ihres Amtes walten, wäre eine energische Intervention unserer Gemeindebehörden in Montreux unumgänglich. Ernst Zbären, St. Stephan

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Erstellt:
01.09.2010, 22:27 Uhr
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