Kurtaxen: Zurück auf Feld 1!

Dieser Titel stimmt, aber leider nicht für die Lenk, sondern für Grindelwald. Dort hat der Gemeinderat mit einem neuen Kurtaxreglement eine massive Erhöhung der Kurtaxen angeordnet, gegen die sich jedoch Widerstand regte: Der Verein der auswärtigen Chalet- und Wohnungsbesitzer hat beim Regierungsstatthalter eine Beschwerde eingereicht, worauf der Gemeinderat das Reglement zurück zog. Er äusserte sich wie folgt. «Wir wären bei höheren Instanzen gescheitert». Das Reglement weise juristische Mängel auf, an denen die Gemeinde in Gerichtsverfahren gescheitert wäre. Soweit zu Grindelwald.

Die gleiche Situation spielt sich an der Lenk ab. Mit dem neuen Kurtaxenreglement werden die Taxen schlicht verdoppelt. Die Rechnung geht an die Wohnungsbesitzer respektive Vermieter, die dafür haften. Wenn die Wohnung nicht über das ganze Jahr vermietet werden kann, tragen sie den Ausfall. Für eine Referenzwohnung betrug die Pauschalkurtaxe im Jahr 2006 180 Franken. Die neue Rechnung aufgrund des neuen Reglementes beträgt 350 Franken (wobei zu erwähnen ist, dass für diese Wohnung zuerst 450 Franken in Rechnung gestellt wurden). Dass eine schriftliche Anfrage um Begründung an den Gemeinderat ohne Antwort blieb, sei am Rande erwähnt. Welcher Gewerbetreibende konnte in drei Jahren seine Preise salopp verdoppeln? Er unterliegt den Gesetzen des Marktes. Der Gemeinderat an der Lenk nicht.

In der Wirtschaft verwendet man für das Gebaren einer Firma, die ihre Preise verdoppeln würde, ohne eine Verbesserung ihrer Dienstleistung zu erbringen, den Begriff «Wucher». Aufgrund welcher Verbesserungen an der Lenk ist die Verdoppelung begründet? Im Reglement heisst es, dass der Reinertrag der Kurtaxe zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwenden, die im Interesse der Gäste liegen. Welche neuen und epochalen touristischen Errungenschaften begründen eine Verdoppelung der Kurtaxen?

Eine Beschwerde beim Regierungsstatthalter hätte wohl, wie in Grindelwald, Chancen auf deutliche Korrekturen. In Grindelwald hat der erwähnte Verein der Chalet- und Wohnungsbesitzer dafür gesorgt. An der Lenk besteht eine ähnliche Vereinigung der Stammgäste. An deren Spitze ist ein kompetenter Dr. jur tätig, der sicher ebenfalls die juristischen Mängel aufdecken kann und vermutlich genügend griffige Argumente für eine Einsprache findet. Die Mitglieder der Vereinigung würden es sicher verdanken und die Gemeinde müsste wohl über die Bücher. Vielleicht nicht gerade auf Feld 1, aber ein zurück Buchstabieren wäre wohl unvermeidlich. Vertrauen in den Regierungsstatthalter ist hier am Platz. René Bucher, Niederwangen

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Erstellt:
11.02.2010, 09:57 Uhr
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