Leserbriefe
02.01.1980Warum JA zur Ausschaffungsinitiative
Weil in der Bevölkerung seit längerer Zeit das Problem mit straftätigen Ausländern bekannt ist, wurde nach einer passenden Form gesucht um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Ausschaffungsinitiative wurde lanciert, die nötigen Unterschriften waren problemlos zu erreichen und so konnte die Initiative eingereicht werden. Diese Initiative wurde auf ihre Richtigkeit und Umsetzbarkeit kontrolliert und geprüft und wurde für rechtlich richtig befunden. Hier sind also sämtliche Regierungs- und Parlamentspersonen fehl am Platz, die behaupten die Initiative sei bei einer Annahme nicht umsetzbar. Ebenfalls die Behauptung, dass die bilateralen Verträge bei einer Annahme gefährdet werden, ist eine Behauptung die mehr als nicht stimmt, es ist gelogen. Mit der Unterzeichnung der bilateralen Verträge zur Personenfreizügikeit hat sich die Schweiz explizit nicht der Rechtssprechung des EU-Gerichtshofs unterworfen.mehr...