Warum JA zur Ausschaffungsinitiative

Weil in der Bevölkerung seit längerer Zeit das Problem mit straftätigen Ausländern bekannt ist, wurde nach einer passenden Form gesucht um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Ausschaffungsinitiative wurde lanciert, die nötigen Unterschriften waren problemlos zu erreichen und so konnte die Initiative eingereicht werden. Diese Initiative wurde auf ihre Richtigkeit und Umsetzbarkeit kontrolliert und geprüft und wurde für rechtlich richtig befunden. Hier sind also sämtliche Regierungs- und Parlamentspersonen fehl am Platz, die behaupten die Initiative sei bei einer Annahme nicht umsetzbar. Ebenfalls die Behauptung, dass die bilateralen Verträge bei einer Annahme gefährdet werden, ist eine Behauptung die mehr als nicht stimmt, es ist gelogen. Mit der Unterzeichnung der bilateralen Verträge zur Personenfreizügikeit hat sich die Schweiz explizit nicht der Rechtssprechung des EU-Gerichtshofs unterworfen.

Es ist höchste Zeit, dass die ausländischen Arbeitskräfte die wir benötigen und die sich auch ohne wenn und aber bei uns integrieren, nicht mit Straftätern verwechselt werden. Logische Folgerung davon ist, wer hier unsere Gesetze missachtet, Straftaten begeht sich nicht integrieren will, muss nach verbüssen der Strafe ausgeschafft werden und dies rigoros und konsequent. Wer sich von der Obrigkeit einreden lässt der Gegenvorschlag sei das bessere Instrument als die Initiative, könnte leicht enttäuscht werden, weil da zur Ausschaffung wenig und nichts beigetragen wird. Der eingebaute Integrationsartikel erzeugt Vergrösserung der Bürokratie, Kostenfolgen die der Steuerzahler berappen muss und der keine Verbesserung für Integrationswillige bringt. Darum lautet die Stimmabgabe: Ausschaffungsinitiative JA, beim Gegenvorschlag NEIN und bei der Stichfrage ein X zur Volksinitiative. Lorenz Dreyer Weissenburg

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Erstellt:
11.11.2010, 00:00 Uhr
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