Ausschaffung krimineller Ausländer

Am 28. November stimmt die schweizer Bevölkerung über die Ausschaffungsinitiative der SVP ab. Mit über 210 000 Unterschriften hat das Schweizer Volk dem Bundesrat einen klaren Auftrag gegeben. Der Bundesrat nimmt jedoch das Anliegen nicht sehr ernst und erlaubte sich, kurzerhand einen untauglichen Gegenvorschlag zu schnüren. Das Parlament ist natürlich dem Vorschlag sofort gefolgt, in der Hoffnung, dass die SVP ihre Initiative nicht durchbringt und kriminelle Ausländer (Mörder, Vergewaltiger, Raub, Sozialhilfe – Missbrauch) weiterhin ohne Behinderung ihren Unmut treiben können. Für mich ist es störend, dass nicht über die Initiative alleine abgestimmt wird; es wäre ehrlicher gewesen, gegenüber dem Stimmvolk. Die Ausschaffungsinitiative verlangt: Nach schwerer Straftat wird der ausländische Straftäter verurteilt. Sobald er seine Strafe abgesessen hat, wird er sofort ausgewiesen. Ohne neues Verfahren! Im Gegenvorschlag verlangt die Ausweisung ein neues, zweites Verfahren mit Rekursrecht. Es entsteht eine unendlich verschleppende Bürokratie und viel Juristenfutter bis ein krimineller ausgeschafft werden kann! Es kommt noch schlimmer. Der Gegenentwurf enthält einen «Integrationsartikel», der die Schweiz zur Integration aller Ausländer gesetzlich verpflichtet. Ist es nicht so, wer in unser Land kommt hat sich anzupassen und nicht umgekehrt? Ich bin mir sicher dass die Bevölkerung einverstanden ist, dass es klare Regeln braucht in unserem Land und der Ausschaffungsinitiative zustimmen wird.

Thomas Knutti Grossrat, Weissenburg

Zum Artikel

Erstellt:
11.11.2010, 00:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 41sec
Kommentare