Interpellation

Personalabbau im Zuge von ASP – Abbau an der Front oder auch im Verwaltungsapparat?

Einige der Massnahmen in Topf eins und Topf zwei haben einen Personalabbau zur Folge. Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, bei jeder Massnahme mit Personalabbau aufzuzeigen.

  • Wie viele der jeweils wegfallenden Stellen werden an der Front – bspw. Polizisten oder für den Strassenunterhalt zuständige Mitarbeitende – abgebaut (in Stellenprozenten und im Verhältnis zur Gesamtzahl der Angestellten an der Front)?
  • Wie viele der jeweils wegfallenden Stellen werden im Verwaltungsapparat – bspw. Amts- und Abteilungssekretariate) abgebaut (in Stellenprozenten und im Verhältnis zur Gesamtzahl der Angestellten im Verwaltungsapparat)?
  • Wie viele Stellen fallen im Bereich Personalgemeinkosten weg?
  • Wie viele Kaderstellen werden eingespart?
Begründung

Verschiedene Massnahmen, die im Zusammenhang mit der ASP (Angebots- und Strukturüberprüfung) vorgeschlagen worden sind, haben einen Personalabbau zur Folge. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen, da damit auch Mittel frei werden, um die übrigen Kantonsangestellten besser entlöhnen zu können. Der Personalabbau muss aber am richtigen Ort ansetzen, also nicht nur die Mitarbeitenden an der Front betreffen, denn erstens erbringen diese einen direkt spürbaren Nutzen für die Bevölkerung und zweitens, dürfte das Sparpotenzial angesichts der Gehaltsstufe der Front-Mitarbeitenden geringer sein als bei Verwaltungs- und Kaderstellen.Diese Interpellation ist dringlich zu behandeln, damit der ASP-Bericht in Kenntnis sämtlicher Fakten behandelt werden kann.

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Erstellt:
15.08.2013, 10:20 Uhr
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