Motion

Stellenabbau in der Zentralverwaltung, anstatt auf dem Buckel der Schwächsten

Der Regierungsrat wird aufgefordert:

1. in der Zentralverwaltung bei sämtlichen Direktionen, ab einer Gehaltsklasse 20 und Gehaltsstufe 25 (ausgenommen Mitglieder des Regierungsrates) einen Stellenabbau von 2 Prozent vorzunehmen und den eingesparten Betrag bei den vorgesehenen Kürzungen in der Betreuung von Kranken, älteren Menschen und Behinderten zu kompensieren.

Begründung:

Der Regierungsrat hat den Bericht zur Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) verabschiedet. Das von der Regierung vorgeschlagene ASP-Gesamtpaket, entlastet den Staatshaushalt mit dem Ziel, im Jahr 2014 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich zu begrüssen. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind aber aus unserer Sicht zu einseitig verteilt und es werden bei den Kaderstellen in der Zentralverwaltung ab Gehaltsklasse 20 und Gehaltsstufe 25 (Jahreslohn ab ca. 100 000 Franken) praktisch keinen Stellenabbau vorgeschlagen. ASP soll gemäss Vorschlag der Regierung mittelfristig zu einem Abbau von 600 Stellen führen. Betroffen sind dabei aber insbesondere der Bildungsbereich, Behindertenbereich und bei der Kantonspolizei. Ab der Gehaltsklasse 20, Gehaltsstufe 25 werden Lohnzahlungen von über 100 000 Franken getätigt ohne Sozialzulagen, welche das Kantonsbudget sehr belasten. Für die Bevölkerung ist es wenig nachvollziehbar, wenn bei Organisationen wie bei der Spitex und in Behindertenheimen, also auf dem Buckel der Schwächsten gespart werden soll, während die Chefetagen verschont bleiben. Wenn das ASP wirken soll, ist dort anzusetzen, wo nicht die Leistung an der Bevölkerung leidet, sondern wo mit Effizienzsteigerungen Geld und Stellen gespart werden können.

Es wird Dringlichkeit verlangt, um die Massnahmen im Rahmen von ASP zur Wirkung bringen zu können.

Knutti, Weissenburg (SVP),
Berger, Aeschi (SVP)

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Erstellt:
05.09.2013, 07:00 Uhr
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