Teilrevision des Fernmeldegesetzes: Erleichterung zum Neubau/Umbau von 5G-Mobilfunkantennen
Es geht um die Vernehmlassungsvorlage vom 12. Dezember 2025 zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes(FMG) durch den Bundesrat. Diese Revision ist kein Verwaltungsdetail, sondern ein strategischer Systemwechsel: Der Bund will die Errichtung und Inbetriebnahme von Mobilfunkanlagen künftig aus dem klassischen Baubewilligungsverfahren herauslösen und in ein Melde-/Betriebsbewilligungsverfahren überführen.
Rechtsschutz, demokratische Kontrolle und die Möglichkeit, Anlagen rechtzeitig zu stoppen, werden strukturell abgeschaltet. Der Kern der Revision: Entkopplung von Bau, Betrieb und Rechtsschutz. Die Revision beinhaltet die Abschaffung der Baubewilligungspflicht für Mobilfunkantennen:
1. Keine Baugesuche mehr im bisherigen Sinn.
2. Keine Einsprachemöglichkeit gegen zu hohe Strahlung.
3. Damit fällt die Zuständigkeit der kommunalen Baupolizeibehörden als Kontrollinstanz weg.
4. Damit wird das Einspracherecht der betroffenen Bevölkerung abgeschnitten.
5. Stattdessen wird die Anlage über eine kantonale Betriebsbewilligung bzw. ein kantonales Verfahren legitimiert.
Die Folge ist ein Hebel, der alles verändert: Die Revision hält klar fest, dass Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Damit dürfen Anlagen umgehend in Betrieb gehen, selbst wenn rechtlich dagegen vorgegangen wird. Das ist genau der eigentliche Zweck: Es entstehen vollendete Tatsachen, und der Widerstand wird in ein Nachlaufverfahren gedrängt, das kaum noch wirksam bremsen kann. Dies ist eine klare Verschiebung:
Früher: Bauverfahren bei der Gemeinde, Einsprachemöglichkeiten für jeden ohne Kostenfolge, Hemmung/Verzögerung über Jahre möglich, reale Chance, den Bau/Betrieb zu stoppen oder Auflagen zu erzwingen.
Neu: Bewilligung/Legitimation beim Kanton, Betrieb sofort, Betroffene müssen nachträglich in ein teures Beschwerdeverfahren.
Diese Verschiebung ist nicht nur juristisch, sondern sozialpolitisch entscheidend: Beschwerden auf kantonaler Ebene werden vor Verwaltungsgerichten geführt. Dort ist regelmässig ein Kostenvorschuss zu leisten in Höhe von mehreren Tausend Franken. Damit wird der Rechtsschutz zu einem Geldfilter: Wer zahlen kann, klagt, wer nicht zahlen kann, schweigt, unabhängig davon, wie berechtigt die Anliegen sind. Verschleiert als «kleine technische Anpassung», tatsächliche Tragweite: Grundrechte, Gewaltenteilung, Vorsorgeprinzip. Der Bund argumentiert, es handle sich nur um eine «technische Anpassung» oder «Vereinfachung». Das ist jedoch ein kommunikatives Tarnmanöver, um die Bevölkerung zu beruhigen und juristische Laien einzulullen. Das Wegdefinieren von Strahlungsspitzen durch Mittelwerte erkennt man im Vergleich mit dem Strassenverkehr als Täuschung: Wenn man auf der Autobahn über sechs Minuten gemittelt 120 km/h als Massstab nimmt, dann erscheinen Spitzengeschwindigkeiten bis 300 km/h rechnerisch als Gesetzestreu. Die politische und regulatorische Technik besteht darin, das Mess- und Bewertungsregime so zu gestalten, dass kritische Realitäten gar nicht mehr als Problem auftauchen.
Die Revision ist deshalb ein Eingriff in:
Einspracherechte (praktische Ausschaltung), demokratische Kontrolle (Gemeindeebene wird entmachtet), Gewaltenteilung (Verfahren wird so konstruiert, dass Kontrolle politisch neutralisiert wird), Vorsorgeprinzip (erst bauen/betreiben, später streiten).
Adaptive Antennen (5G) könnten bis heute weder tatsächlich noch rechtlich sauber bewilligt werden, weil die Bewilligungsvoraussetzungen fehlen:
1. Es fehlt die Möglichkeit, die Sendeleistung und Betriebsweise in der Realität so zu erfassen, dass Behörden die Einhaltung zuverlässig prüfen können.
2. Es gibt kein adäquates Kontrollsystem, welches das dynamische Beamforming und die tatsächliche Leistungsabgabe im Alltag laufend prüfbar macht.
3. Behörden geben selbst zu, dass sie nicht beurteilen können, wie die Sendeleistung eingestellt ist.
4. Damit ist der Vollzug ein Glaubensakt: Behörden müssen Betreiberangaben akzeptieren, ohne jede Kontrolle.
Genau dieser strukturelle Mangel an Kontrolle ist der Grund, weshalb der Bund die Verfahren ändern muss: Da das bisherige System nicht bewilligungsfähig ist, sollen die Regeln so geändert werden, dass die Bewilligungshürden verschwinden und Rechtsschutz nicht mehr bremst.
Wir hoffen nun auf die Bürger, die Behörden, National- und Ständeräte, dass diese Vernehmlassung nie umgesetzt wird. , Därstetten