Flugplatz Zweisimmen: Beschwerde abgeblitzt
02.01.1980Flugplatz Zweisimmen: Beschwerde abgeblitztJetzt will man die Anliegen derBürger als Verein vertreten
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erteilte Bewilligung für den zivilen Betrieb des Flugplatzes Zweisimmen abgewiesen. Mit der Beschwerde sollte insbesondere eine Einschränkung der Betriebszeiten erwirkt werden. Das berichtet die Aero Revue in ihrer neuesten Ausgabe. Die unterlegenen Beschwerdeführer – eine vom Zweisimmer Grossrat Hansjürg Pfister vertretene Interessengruppe – will als Verein weiterkämpfen. Und das nicht nur in Sachen Flugbewegungen.mehr...