Flugplatz Zweisimmen: Beschwerde abgeblitzt

Flugplatz Zweisimmen: Beschwerde abgeblitztJetzt will man die Anliegen der Bürger als Verein vertreten

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erteilte Bewilligung für den zivilen Betrieb des Flugplatzes Zweisimmen abgewiesen. Mit der Beschwerde sollte insbesondere eine Einschränkung der Betriebszeiten erwirkt werden. Das berichtet die Aero Revue in ihrer neuesten Ausgabe. Die unterlegenen Beschwerdeführer – eine vom Zweisimmer Grossrat Hansjürg Pfister vertretene Interessengruppe – will als Verein weiterkämpfen. Und das nicht nur in Sachen Flugbewegungen.

Der Zivilflugplatz Zweisimmen muss seine Betriebszeiten nicht einschränken. Die IG für weniger Fluglärm ist vor Bundesverwaltungsgericht unterlegen.

Der Zivilflugplatz Zweisimmen muss seine Betriebszeiten nicht einschränken. Die IG für weniger Fluglärm ist vor Bundesverwaltungsgericht unterlegen.

Die Richter kamen zum Schluss, dass die geforderten Einschränkungen wirtschaftlich nicht tragbar und unverhältnismässig wären, und attestiert der Motor- und Segelfliegerei eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Ausbildung von Berufs- und Militärpiloten.

Fluplatzpräsident Niklaus Müller:

«Eine unendliche Odysee»

An der Generalversammlung der Flugplatzgenossenschaft Zweisimmen vom 23. April 2010 titelte deren Präsident Niklaus Müller seinen Jahresbericht mit «Die unendliche Odyssee durch die Ämter». Nun dürfte die Odyssee ein Ende haben. Für das Aufatmen der Flugplatzbetreiber in Zweisimmen sorgte das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 24. Mai 2011, welches eine Beschwerde abwies und damit der Umnutzung des Flugplatzes Zweisimmen in ein ziviles Flugfeld den Segen erteilte.

Die Urteilsbegründungen

Was speziell aufhorchen lässt, ist die Urteilsbegründung: Die Richter attestierten der Motor- und Segelfliegerei eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Ausbildung von Berufs- und Militärpiloten und bezeichnet die Forderung der Beschwerdeführer nach umfassenderen Einschränkungen der Betriebszeiten auf dem Flugplatz Zweisimmen als wirtschaftlich nicht tragbar und unverhältnismässig. Aero Revue/Ernst Hodel

Fortsetzung Flugplatz Zweisimmen

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Erstellt:
21.07.2011, 00:00 Uhr
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