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Der Kanton will auch das Schloss Blankenburg verkaufen

Zweisimmen hat ein Vorkaufsrecht

Im Rahmen der Reform der dezentralen Verwaltung werden im Kanton Bern 17 Schlösser und Liegenschaften zum Verkauf ausgeschrieben. Die Gemeinde Zweisimmen will vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen und um das Schloss Blankenburg mitbieten.

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Zweisimmen hat ein Vorkaufsrecht

Im September 2006 haben die Stimmberechtigten des Kantons Bern der Reform der dezentralen Verwaltung zugestimmt. Inzwischen hat der Regierungsrat die künftigen Verwaltungsstandorte festgelegt und für den Bezirk Obersimmental–Saanen das Amtshaus Saanen als Standort bestimmt. Für das Schloss Blankenburg hat der Staat somit keine Verwendung mehr und will es – ebenso wie die 16 anderen Liegenschaften – veräussern.

Verschiedene Verkaufskategorien

Bei allen Verkäufen wird der Regierungsrat – so Baudirektorin Barbara Egger-Jenzer – nicht nur den Preis, sondern auch die kulturelle und historische Bedeutung, den Einfluss des neuen Nutzungskonzeptes und weitere Rahmenbedingungen mitberücksichtigen. Die Liegenschaften in Aarwangen, Belp, Schlosswil und Schwarzenburg werden direkt auf dem freien Markt verkauft, weil die betreffenden Gemeinden kein Interesse angemeldet haben. Fünf weitere, historisch und regional bedeutsame Gebäude bietet der Kanton nur den Standortgemeinden an. Das gilt für die Schlösser Trachselwald, Büren a. A., Burgdorf, Laupen und für den Käfigturm in Belp. Diese Liegenschaften können auf der Basis des Ertragswerts erworben werden.

Gemeinde-Vorkaufsrecht für Blankenburg

Für das Schloss Blankenburg und für andere Liegenschaften (Belp, Wimmis, Meiringen, La Neuveville und Erlach) haben die Standortgemeinden in einer ersten Runde ihr Interesse angemeldet. Diesen Gemeinden steht nun ein Vorkaufsrecht zum Preis des Meistbietenden zu. Damit stehen sie in Konkurrenz zum freien Markt. Den Zuschlag erhält schlussendlich das Angebot, das die erwähnten Kriterien am besten erfüllt. Die Liegenschaften werden ab Mitte 2008 öffentlich ausgeschrieben. Ein Entscheid ist nicht vor Ende 2008 zu erwarten. Ein neuer Schlossherr (oder eine Schlossherrin) zu Blankenburg könnte 2010 einziehen, auf Ende 2009 ist der Auszug der Bezirksverwaltung festgelegt worden.

Gemeinde Zweisimmen als Schlossherrin?

Nachdem Zweisimmen in der ersten Runde ein grundsätzliches Interesse angemeldet hat, steht ihr als Standortgemeinde ein Vorkaufsrecht zu. Von diesem Recht wird die Gemeinde laut Ratspräsidentin Anne Speiser wohl Gebrauch machen: «Wir haben im Rat zwar noch nichts beschlossen, lediglich ein paar Gedanken geäussert. Das Schloss liegt in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) und könnte sowohl als Wohnraum als auch für öffentliche oder private Arbeitsplätze einer neuen Verwendung zugeführt werden.» Für die Zweisimmer Gemeinderatspräsidentin wäre diese Lösung nachhaltiger «als ein Schlossherr, der sich nur wenige Wochen im Jahr blicken lässt». Das letzte Wort wird die Gemeindeversammlung haben, denn der Kaufpreis für die Schloss-Liegenschaft dürfte sich kaum im Rahmen des gemeinderätlichen «Ratskredits» bewegen. Bereits haben nach Auskunft von Regierungsrätin Barbara Egger mehrere kaufwillige Personen bei der kantonalen Liegenschaftsverwaltung ihr Interesse an Schloss Blankenburg bekundet. Ernst Hodel

Erstellt am: 08.11.2007

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