Geschäftsleitung der Bergregion Obersimmental-Saanenland OS-SA

Die BVE Direktorin nimmt Stellung zum Winterdienst in der Region.

Winterdienst in der Region

Die Geschäftsleitung der Bergregion Obersimmental-Saanenland hat sich bei Regierungsrätin Egger für einen durchgehenden, uneingeschränkten Winterdienst eingesetzt.

In ihrer Antwort nimmt die BVE Direktorin Bezug zur grossrätlichen November-Session, dem Beschluss des Grossen Rats für Budget-Kürzungen und dem daraus resultierenden Finanzplan. So wurden Mittelkürzungen im Umfang von 2 Millionen Franken beim Unterhalt der Kantonsstrassen beschlossen. Folgende Fakten wurden aufgezeigt:

Wichtige Hauptachsen wie Simmental-Saanenmöserstrasse und Vanel-Gsteig sind von den Massnahmen nicht betroffen

Alle Strassen in der Region, waren auch an schneereichen Tagen, in angemessener Fahrweise, durchwegs gut und wie gewohnt befahrbar.

Durch den Ausbau des Winterdienstes seit den 90er Jahren und im Vergleich mit anderen Regionen, verbleibt die Bergregion, bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel für den Winterdienst, auf einem hohen Niveau

Die Geschäftsleitung der Bergregion stellt fest, dass in diesem Winter KEIN nennenswert schlechterer Räumdienst feststellbar war. Alle Kantonsstrassen in der Region, also auch die Simmentalstrasse, waren während des ganzen, schneereichen Winters, mit angemessener Ausrüstung und einer entsprechenden Fahrweise sogar recht gut befahrbar. Die zuständigen Stellen haben die wichtige Aufgabe des Winterdiensts, auch mit eingeschränkten Budget, mit Augenmass und gesundem Menschenverstand geleistet. Die Situation wird zusammen mit dem für die Region zuständigen Kreis-Verantwortlichen genau beobachtet. Hier wurde uns von Frau Regierungsrätin Egger eine enge Zusammenarbeit zugesichert.

Arbeitshilfe Zweitwohnungen – Stellungnahme der Bergregion OS-SA

Der Kanton Bern hat auf der Basis der bestehenden, nationalen Gesetzgebung eine Arbeitshilfe zu Handen der Gemeinden im Kanton Bern abgegeben. Im Rahmen einer Konsultation hat die Geschäftsleitung der Bergregion OS-SA in enger Zusammenarbeit und Absprache mit den betroffenen Gemeinden dazu Stellung genommen.

Der Kanton hat eine Frist gesetzt bis Juli 2014 um Massnahmen in den Gemeinden durchzusetzen. Diese Frist ist in Anbetracht des notwendigen Verfahrens um die Erarbeitung von entsprechenden Reglementsbestimmungen, Mitwirkung, Vorprüfung, öffentliche Auflage, politische Beschlussfassung und Genehmigung nicht realistisch. Zudem sind die Voraussetzungen auf Bundes- und Kantonsebene noch nicht klar.

Damit laufen die Gemeinden Gefahr, die Arbeit nach Beendigung oder sogar während des Verfahrens grundsätzlich neu organisieren bzw. wieder von vorne beginnen zu müssen.

Aus diesen Gründen setzt sich die Geschäftsleitung der Bergregion OS-SA beim Kanton Bern ein für:

Die Überarbeitung der Arbeitshilfe für die Ortsplanung ist solange zurückzustellen, bis Klarheit darüber besteht, ob und in welchem Umfang die Gemeinden nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative verpflichtet sind, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen (gestützt auf Art. 8 Abs. 2 und 3 des Raumplanungsgesetzes).

Der Kanton Bern soll beim Bund vorstellig werden und darauf hinwirken, dass die Frist bis zur Inkraftsetzung des Ausführungsgesetzes, zuzüglich einer angemessenen Umsetzungsfrist, ausgesetzt wird.

Der Kanton Bern soll beim Bund darauf hinwirken, dass Art. 8 Abs. 2 und 3 des Raumplanungsgestzes bei der Ausarbeitung des Ausführungsgesetzes zur Zweitwohnungsinitiative einbezogen bzw. mit diesem koordiniert wird.

Die Bergregion setzt sich zusammen mit den betroffenen Regionen und Gemeinden für eine Aussprache mit dem bernischen Regierungspräsident, dem Justizdirektor und der Bau- und Verkehrsdirektorin ein.

Projekt medizinische Grundversorgung Simmental-Saanenland – Gesundheitsversorgung

An einer Informationsveranstaltung vom 26. Februar 2013 wurde von den Projektverantwortlichen und Ärzten der Stand der Planung für die Bildung eines Gesundheitsnetzes im Simmental-Saanenland aufgezeigt. Im Detail wurde eine Statutenentwurf sowie ein Finanzierungskonzept vorgestellt. Gemeinden, Region und beteiligte Organisationen können sich bis Ende März in einer Mitwirkung zum Konzept und den Statuten äussern.

Die Geschäftsleitung der Bergregion begrüsst grundsätzlich die Initiative der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF für den Aufbau des Gesundheitsnetzes in der Region und stellt mit Befriedigung fest, dass die Arbeiten sehr gut vorankommen. Schon im Frühsommer soll die Gründungsversammlung stattfinden. Wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Gesundheitsnetzes sind der Einbezug der mit der medizinischen Grundversorgung betrauten Organisationen und aller Ärzte im Perimeter.

Am 17.4.13 findet eine Zusammenkunft mit dem Gesundheitsdirektor statt. Die Frage nach dem Betrieb eines Spitals in der Region wird dabei sicher eine zentrale Rolle spielen. Es wurden uns Resultate von Untersuchungen und die Beantwortung zahlreicher Fragen in Aussicht gestellt.

Um erste Erfahrungen auszuwerten ohne das Spital in Saanen, wird gemeinsam ein Rückblick auf die noch laufende Wintersaison gemacht. Gefordert wird in diesem Zusammenhang der Weiterbetrieb einer Ambulanz in Saanen.

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Erstellt:
20.03.2013, 10:14 Uhr
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